Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Vorbehaltlich der Anhörung des Ortsrates Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Um eine städtebaulich geordnete Entwicklung im Bereich des vorhandenen Siedlungsansatzes zu ermöglichen, wird die Aufstellung der Außenbereichsatzung „Holtrup“ nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

Außenbereichssatzung „Holtrup“

Geltungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Frau Lübbe erklärt, dass Sie bei den folgenden 3 Punkten nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt.

FDL Heuser stellt den Sachverhalt und die bisherigen zeitlichen Abläufe sowie die geplanten Änderungen vor. Danach wird kurz über einen möglichen Ausbau der Straße Nordkämpe und den Straßenausbau diskutiert.

  


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

 

Nein-Stimmen:

1

 

Enthaltungen:

0