Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende

Beschlussfassung vor:

„Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in geeigneter Form durchzuführen.“

 

 


Der Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Herrn Pröpper von der RP Schalltechnik. Dieser gibt einen Überblick über die Umsetzung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der EU Umgebungslärmrichtlinie. Er erläutert die Vorgaben der Richtlinie und präsentiert die Ergebnisse für Vechta. Es wurde inzwischen die Stufe 4 des Planes ausgelegt, aber es sind keine Eingaben dazu eingegangen.

 

Auf Rückfrage eines Ausschussmitgliedes erläutert Herr Pröpper, das aus dem Lärmaktionsplan kein Rechtsanspruch auf Umsetzung/Maßnahmen abgeleitet werden kann. Es gibt lediglich für die Hauptverkehrsstraßen bei einer Überschreitung der Grenzwerte eine Verpflichtung zur Lärmsanierung durch die jeweiligen Straßenbaulastträger, aber andere Maßnahmen zur Lärmminderung sind freiwillig    


  

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltungen:

1