Sitzung: 06.03.2024 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 61/077/2024
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vor:
„Die Ergebnisse der
Lärmkartierung und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange in geeigneter Form durchzuführen.“
Der
Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Herrn Pröpper von der RP
Schalltechnik. Dieser gibt einen Überblick über die Umsetzung des
Lärmaktionsplanes im Rahmen der EU Umgebungslärmrichtlinie. Er erläutert die
Vorgaben der Richtlinie und präsentiert die Ergebnisse für Vechta. Es wurde
inzwischen die Stufe 4 des Planes ausgelegt, aber es sind keine Eingaben dazu
eingegangen.
Auf Rückfrage eines Ausschussmitgliedes erläutert Herr Pröpper, das aus dem Lärmaktionsplan kein Rechtsanspruch auf Umsetzung/Maßnahmen abgeleitet werden kann. Es gibt lediglich für die Hauptverkehrsstraßen bei einer Überschreitung der Grenzwerte eine Verpflichtung zur Lärmsanierung durch die jeweiligen Straßenbaulastträger, aber andere Maßnahmen zur Lärmminderung sind freiwillig
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
14 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |