Sitzung: 14.03.2024 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Vorlage: 51/015/2024
Herr Schillmöller stellt anhand einer
Präsentation (Anlage 3) die Thematik umfassend vor.
Seitens der CDU-Fraktion ergibt sich die
Rückfrage, ob es verschiedene Trägerpauschalen zwischen den Trägern gebe.
Hierzu wird seitens der Verwaltung
ausgeführt, dass sich die Katholische sowie die Evangelische Kirche mit einem
Eigenanteil an den laufenden Betriebskosten einer Kita beteiligt.
Auf Nachfrage zu den
Betriebskostenzuschüssen führt Frau Erste Stadträtin Sollmann aus, dass diese
sich in 2023 auf insgesamt rd. 6,6 Mio. € als Nettodefizit bei derzeit 16
Einrichtungen im Stadtgebiet belaufen würden. Hinzu kommen die beiden
städtischen Kitas. Hier belaufe sich der jährliche Zuschussbedarf auf ca.
600.000 €. Zum aktuellen Zeitpunkt habe das Land für neu eingerichtete
Kita-Gruppen die Finanzhilfen noch nicht oder nicht vollständig ausgezahlt.
Demnach würde sich die Summe verringern. Die Zuschüsse des Landkreises zu den
Betriebskosten seien i.H.v. 2,2 Mio. € in Abzug zu bringen.
Seitens der CDU- Fraktion wird ferner
erfragt, ob Abschreibungen der städtischen Kindertageseinrichtungen die
städtische Steuerlast verringern.
Frau Erste Stadträtin Sollmann erklärte,
dass die Antwort im Protokoll nachgereicht werde, da hierzu nur der Fachdienst
20 eine entsprechende Auskunft geben könne.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die Stadt Vechta unterliegt der
Körperschaftssteuer, soweit sie einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) unterhält.
Die Steuerpflicht eines BgA löst nur dann auch eine Körperschaftssteuer aus,
wenn der BgA Gewinne erwirtschaftet.
Abschreibungen zählen zu den
Betriebsausgaben. Sie senken damit den Gewinn eines BgA´s und damit auch die
Steuerlast des BgA´s. Damit entlasten Abschreibungen die Steuerlast der Stadt
Vechta.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen
sind keine Betriebe gewerblicher Art. Zurzeit erfolgt diesbezüglich eine
Prüfung.
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