Herr Schillmöller stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3) die Thematik umfassend vor.

 

Seitens der CDU-Fraktion ergibt sich die Rückfrage, ob es verschiedene Trägerpauschalen zwischen den Trägern gebe.

 

Hierzu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass sich die Katholische sowie die Evangelische Kirche mit einem Eigenanteil an den laufenden Betriebskosten einer Kita beteiligt.

 

Auf Nachfrage zu den Betriebskostenzuschüssen führt Frau Erste Stadträtin Sollmann aus, dass diese sich in 2023 auf insgesamt rd. 6,6 Mio. € als Nettodefizit bei derzeit 16 Einrichtungen im Stadtgebiet belaufen würden. Hinzu kommen die beiden städtischen Kitas. Hier belaufe sich der jährliche Zuschussbedarf auf ca. 600.000 €. Zum aktuellen Zeitpunkt habe das Land für neu eingerichtete Kita-Gruppen die Finanzhilfen noch nicht oder nicht vollständig ausgezahlt. Demnach würde sich die Summe verringern. Die Zuschüsse des Landkreises zu den Betriebskosten seien i.H.v. 2,2 Mio. € in Abzug zu bringen. 

 

Seitens der CDU- Fraktion wird ferner erfragt, ob Abschreibungen der städtischen Kindertageseinrichtungen die städtische Steuerlast verringern.

Frau Erste Stadträtin Sollmann erklärte, dass die Antwort im Protokoll nachgereicht werde, da hierzu nur der Fachdienst 20 eine entsprechende Auskunft geben könne.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Stadt Vechta unterliegt der Körperschaftssteuer, soweit sie einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) unterhält. Die Steuerpflicht eines BgA löst nur dann auch eine Körperschaftssteuer aus, wenn der BgA Gewinne erwirtschaftet.

Abschreibungen zählen zu den Betriebsausgaben. Sie senken damit den Gewinn eines BgA´s und damit auch die Steuerlast des BgA´s. Damit entlasten Abschreibungen die Steuerlast der Stadt Vechta.

 

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind keine Betriebe gewerblicher Art. Zurzeit erfolgt diesbezüglich eine Prüfung.