Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird dem Entwurf der 107. FNP-Änderung „Darstellung von zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergie – Teilbereich Telbrake“ zugestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.“


Herr Zippel vom Planungsbüro P3 stellt die Planung und die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen vor.

Sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion sprechen sich für das Vorhaben aus, wenngleich die fehlende Kommunikation mit den Anwohnern kritisiert werde und es werde angeregt, die Bürger vor Ort mehr mitzunehmen.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beanstanden den Standort am Moorrandgebiet, stimmen diesem aber dennoch aufgrund fehlender Alternativflächen zu. Es wird nachgefragt, wo die Kompensation erfolge. Fachdienstleiter Heuser antwortet, dass e sich bei den Flächen zunächst um Potenzialflächen handele. Im Rahmen der konkreten Anlagerplanung werden die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nachgewiesen.

Aus dem Ausschuss wird nachgefragt, ob der Abstand von den Sonderbauflächen zu den Ortslagen in Oythe vergrößert werden könne. Fachbereichsleiterin Scharf verneint dies und erklärt, dass sonst das angrenzende Vorranggebiet Moor in Anspruch genommen werden müsse. Bürgermeister Kater ergänzt, dass sich durch die eingegangenen Stellungnahmen die Gebiete bereits verkleinert haben.

Herr Hölzen fragt an, ob eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Energiegenossenschaft möglich sei und ob Geräte zur Vermeidung von Vogelschlag eingesetzt werden können. Herr Zippel entgegnet, dass nur einige Geräte für bestimmte Vogelarten fachlich anerkannt seien. Bürgermeister Kater ergänzt, dass es sich bei den Flächen in Telbrake auch erst um Potenzialflächen handele und die Errichtung der Windkraftanlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolge. Bürgerenergiegenossenschaften seien grundsätzlich möglich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in einem Umkreis von 2,5 Kilometer gebe es bereits. Die Stadt Vechta forciere vorerst die Potenzialflächen und prüfe im weiteren Planungsprozess die verschiedenen Möglichkeiten einer Beteiligung.

Herr Hölzen stellt zwei Änderungsanträge:

1.       Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Energiegenossenschaft möglich ist.

2.       Zur Vermeidung von Vogelschlag sollen entsprechende Geräte eingesetzt werden.

Der Vorsitzende lässt über die Änderungsanträge abstimmen:

1. Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen:                                      2

Nein-Stimmen:                                4

Enthaltung:                                        7

2. Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen:                                      2

Nein-Stimmen:                                9

Enthaltung:                                        2


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

: 6

 

 

 

Herr Thomann nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Nein-Stimmen

Enthaltung

: 1

: 2