Sitzung: 10.06.2024 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 5, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 61/086/2024
1. „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes der Bebauungsplan Nr. 183 „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ – Teilbereich A bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.
2. Der Bebauungsplan Nr. 107 „Grafenhorststraße“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 183 Teilbereich A „Gewerbegebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße“ aufgehoben.“
Die Beratung der Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 erfolgt gemeinsam unter TOP 8.
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
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Ja-Stimmen: |
20 |
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Nein-Stimmen: |
5 |
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Enthaltungen: |
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