Sitzung: 30.10.2024 Ausschuss für Jugend und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 40/042/2024
Der Ausschuss für
Jugend- und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung
vor:
„Der SV Blau-Weiß
Langförden e.V. erhält für die Errichtung einer Photovoltaikanlage Am Bomhof
einen einmaligen Zuschuss nach § 3 der Sportförderrichtlinie in Höhe von 1/3
der Kosten. Nach Durchführung der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom SV
Blau-Weiß Langförden e.V. eine entsprechende Abrechnung vorzulegen.“
Der
Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Fachdienstleiter Lammers.
Fachdienstleiter
Lammers begrüßt den 1. Vorsitzenden des SV Blau Weiß Langförden e.V., Herrn
Moormann, sowie den 2. Vorsitzenden des SV Blau-Weiß Langförden e.V., Herrn Dr.
Sieverding, und leitet in die Thematik ein.
Von Seiten der
Fraktionen zeigt dieser Antrag das Engagement des Vereins einen Beitrag für den
Klimaschutz zu leisten.
Es werden im
Rahmen der Aussprache die folgenden Fragen gestellt:
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Wie hoch ist die Kapazität des Speichers?
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Wie viele Angebote liegen vor und wird es eine
Ausschreibung geben?
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Wird der Überschuss verkauft und wie hoch ist die
Einspeisevergütung?
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Welche Amortisationszeit hat die Anlage und welche
Einsparungen sind zu erwarten?
Fachdienstleister
Lammers und 1. Vorsitzender des SV Blau-Weiß Langförden e.V. Moormann führen dazu gemeinschaftlich aus:
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Es wird ein 25,6 KW-Speicher, also ein sehr großer
Speicher, verbaut.
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Aktuell liegt ein Angebot vor, ein weiteres wurde
angefordert. Im Rahmen der Auftragsvergabe wird ein drittes Angebot eingeholt,
dass sei im Vorfeld auch mit dem SV Blau-Weiß Langförden e.V. so besprochen
worden. Für den Landessportbund, welcher die Anlage mit 50% bezuschusst, sei
ein Angebot ausreichend.
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Überschüsse würden vom SV Blau-Weiß
Langförden e.V. an die EWE für den jeweils gültigen Preis am Markt verkauft
werden.
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Der SV Blau-Weiß Langförden e.V.
hat die aktuellen Verbräuche ermittelt, um zu einem späteren Zeitpunkt eine
Aussage zu den Einsparungen tätigen zu können. Die genauen Einsparungen seien
nicht abschließend ermittelt worden, da diese insbesondere in Abhängigkeit zur
Wetterlage (Sonneneinstrahlung) stehen.
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Auch die Amortisationszeit der
Anlage sei nicht ohne weiteres ermittelbar. Auch hier bestehe eine Abhängigkeit
zu verschiedenen Faktoren wie z.B. die Anzahl der Spieltage, die Entwicklung
der Strom- und Gaspreise sowie der Wetterlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
