TOP Ö 12: Bildung der Ratsausschüsse und Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften a) Beschlussfassung über die Benennung und Stärke der Ausschüsse b) Feststellung der Sitzverteilung in den Ausschüssen c) Benennung der Ausschüsse, deren Vorsitz die einzelnen Fraktionen/Gruppen beanspruchen § 51 (8) NGO d) Benennung der Ausschussmitglieder und Vertreter sowie der Vorsitzenden und stellvertr. Vorsitzenden