TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 101 'Sondergebiet südlich der Falkenrotter Straße' - 2. vereinfachte Änderung; Prüfung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB