TOP Ö 1: 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vechta 'St.-Florian-Straße/Falkenrotter Straße'; Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten eingeschränkten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingeganenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Sitzung:21.11.2007 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen