TOP Ö 4: Satzung der Stadt Vechta über die äußere Gestaltung und die besonderen Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten im Stadtgebiet von Vechta - Werbesatzung Stadtgebiet Vechta; Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Vertreter des Büros NWP anwesend sein.)
Sitzung:23.11.2011 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen