TOP Ö 4: Satzung der Stadt Vechta über die äußere Gestaltung und die besonderen Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten im Stadtgebiet von Vechta - Werbesatzung Stadtgebiet Vechta; Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Vertreter des Planungsbüros NWP anwesend sein)