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TOP Ö 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 'Erweiterung des Möbelhauses Nemann';
Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
(Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Vertreter des Planungsbüros Diekmann & Mosebach anwesend sein)

Sitzung: 11.03.2013 Rat der Stadt Vechta

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