TOP Ö 1: 80. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Sondergebiet zwischen Lohner Straße und Grafenhorststraße'; Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Sitzung:29.05.2013 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen