Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Im Rahmen der Anhörung gemäß § 94 Abs. 1 und 2 NKomVG fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.“
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“
Geltungsbereich
Sachverhalt:
Anlass
und Ziel der Planung
Die Firma KÜHLA Kühltechnik
& Ladenbau GmbH ist bereits seit 1988 in Vechta-Langförden ansässig und
beschäftigt heute mehr als 50 Mitarbeiter. Es werden Gastronomieeinrichtungen
für die verschiedenen Betriebstypen gefertigt. Aufgrund der positiven Entwicklung
des Unternehmens wurden in den vergangen Jahren Betriebserweiterungen nach § 35
Abs. 4 Nr. 6 BauGB vorgenommen. Für die Zukunftsentwicklung ist geplant, eine
weitere Produktionshalle südlich der bestehenden Betriebsgebäude zu errichten.
Allerdings ist eine weitere Entwicklung nach § 35 BauGB nicht mehr möglich.
Der Beschluss zur Aufstellung
der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“
wurde erstmals 1994 gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollten
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des hier
ansässigen Unternehmens KÜHLA geschaffen werden. Im Jahre 2004 wurde ein
erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der Anpassung des Plangebietes gefasst.
Der Geltungsbereich wurde
anschließend nochmals geändert. Das Plangebiet umfasste die Firma KÜHLA mit
Erweiterungsmöglichkeiten und die nördlich angrenzenden Flächen mit vorhandenem
gewerblichem Ansatz. Die Zufahrtsstraße „Nordkämpe“ wurde einbezogen, um die
Straße, falls erforderlich, partiell aufweiten zu können. Der erneute
Aufstellungsbeschluss hierfür wurde am 18.05.2021 im Verwaltungsausschuss
gefasst.
Der Geltungsbereich soll nun ein
weiteres Mal im südlichen Bereich erweitert werden. Südlich der Flächen der
Firma KÜHLA befindet sich seit 2009 ein landwirtschaftlicher Betrieb. Dieser
wurde in den folgenden Jahren um eine Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk
unter der Firmierung „Calveslager Biogas Betriebsgesellschaft mbH & Co Kg“
erweitert. Der Eigentümer möchte diesen Betrieb ausweiten und an dem Standort
den „Energiepark Calveslage“ entwickeln. Es ist geplant, hier ein Sondergebiet
zur Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweisen.
Vor dem Hintergrund der
aktuellen Energiekrise gewinnt die regionale Versorgungssicherheit mit Energie
eine zunehmende existentielle Bedeutung. Die Calveslager Biogas
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG hat in einem aktuell abgeschlossenen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die
Betriebsgenehmigung für die Errichtung einer HyGas Anlage zur Aufbereitung und
Verwertung von Gülle und Gärresten mit einer Jahreskapazität von 24.000 m³
erhalten, um Strom und Biomethan zu erzeugen. Die Planung sieht vor, eine
weitere HyGas-Anlage und eine Wasserstofferzeugungsanlage mit einer Leistung
von 10 MW zu bauen, um ein regionales Versorgungskonzept mit Energie
(Biomethan, grüner Wasserstoff, Strom und Fernwärme) umzusetzen. Hierzu wird
von den Unternehmern in der Sitzung vorgetragen.
Für das vorliegende Plangebiet
gelten die Aussagen des wirksamen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1984.
Hierin wird der Änderungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Um dem Planungsziel zu entsprechen, ist somit die Darstellung von
gewerblichen, gemischten und Sondergebiet - Bauflächen erforderlich.
Die bereits gefassten Aufstellungsbeschlüsse
werden durch den vorliegenden Beschlussvorschlag ersetzt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich östlich der
Oldenburger Straße (B 69) und südlich an der Holtruper Straße (K 54) im Ortsteil
Langförden. Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Straße „Nordkämpe“, die
von der Holtruper Straße in Richtung Süden abzweigt und westlich daran
angrenzende Flächen sowie den bereits ansässigen Gewerbebetrieb mit seiner
Entwicklungsfläche. Zudem beinhaltet der südliche Teil des Plangebietes den
beschriebenen landwirtschaftlichen Betrieb mit den daran anschließenden
Entwicklungsflächen für den „Energiepark Calveslage“.
Nutzungen/ Städtebauliche
Situation
Im Plangebiet sind die Gebäude der Firma
Kühla und ein Teil der Straße „Nordkämpe“. Im nördlichen Bereich, westlich der
Straße „Nordkämpe“, befindet sich Wohnbebauung und eine weitere gewerbliche
Nutzung. Im südlichen Bereich befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb
mit Biogasanlage. Die restlichen Flächen werden derzeit überwiegend
landwirtschaftlich genutzt.
Grundzüge der Planung
Entsprechend dem eingangs erläuterten
Planungsziel sollen im Rahmen der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
innerhalb des Geltungsbereiches gewerbliche, gemischte und Sondergebiet -
Bauflächen dargestellt werden.
Natur und Umwelt
Die durch das Planvorhaben berührten
naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen
werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht erfasst, bewertet
und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch die Aussagen der o.
g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.
Verfahren
Die konkrete Gebietsentwicklung wird im
Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 30L „Gewerbegebiet
Nordkämpe/ Holtrup“ geregelt.