Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt,
Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
„Die Erschließungsstraßen im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ sollen im
Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:
Stichstraße
südlich der Schweriner Straße mit Wendehammer, 6,50 m |
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Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinne |
6,50 m |
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung:
systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite: |
6,50 m |
Im
Bebauungsplan ausgewiesene Parkflächen und Flächen für Abfallbehälter in
Betonsteinpflaster.
An
geeigneten Standorten sind im Straßenraum Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung
vorzusehen.“
Sachverhalt:
Die Stadt Vechta stellt derzeit den
Bebauungsplan Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ auf.
Der Ausbau der Straßen im
Geltungsbereich des B-Planes werden im Rahmen einer Privaterschließung
ausgeführt. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages. Hierfür ist es erforderlich, dass die Regelquerschnitte der
Erschließungsstraßen beschlossen werden.
Die Erschließung des Gebietes
erfolgt über eine Stichstraße mit Wendehammer südlich der Schweriner Straße.
Die Wohnstraße mit einer Breite von 6,50 m wird auf Grund des zu erwartenden
„geringen Verkehrsaufkommens“ als niveaugleiche Mischflächen ausgebildet. Hier
soll eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer gelten. An geeigneten Standorten sind im Straßenraum
Pflanzbeete vorzusehen.
Die Verwaltung schlägt vor,
die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:
Stichstraße südlich der Schweriner Straße mit
Wendehammer, 6,50 m |
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Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl. Rinne |
6,50 m |
Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen Beleuchtung: systemgerechte Leuchten |
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Regelprofilbreite: |
6,50 m |