hier: 1. BA - Sanierung der Leitungsführung und des Umkleide- und Duschbereichs im HallenWellen- und Freibad Vechta
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Jugend und
Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Sanierungsmaßnahme
bis zur Ausführungsplanung vorzubereiten und dann erneut zum Baubeschluss
vorzulegen. Die Haushaltsmittel sind haushaltsrechtlich entsprechend
einzuplanen.“
Sachverhalt:
Das HallenWellen- und Freibad Vechta wurde vor mehr als 40 Jahren eröffnet. Bisherige Sanierungsmaßnahmen im Umkleiden- und Duschbereich wurden bisher lediglich an den Oberflächen (Austausch Kabinenwände, Duscharmaturen, etc.) vorgenommen. Mittlerweile kommt es jedoch vermehrt zu Leckstellen in den Leitungen und es tropft (insbes. aus dem Sanitärbereich) in den Keller des Schwimmbades.
Neben den auftretenden technischen Mängeln sind auch konzeptionelle Veränderungen sinnvoll und zeitgemäß. So ist es in Schwimmbädern aus hygienischen Gründen empfehlenswert, den Umkleidebereich in einen Stiefelgang und auf der anderen Seite der Umkleidekabinen in einen Barfußgang aufzuteilen, die räumlich klar voneinander getrennt sind, um Schmutz in den Barfußgängen zu vermeiden. Darüber hinaus würde im Zuge der Maßnahme eine entsprechend ausgestattete barrierefreie Umkleide geschaffen werden.
Die erfolgte Sanierung/Erweiterung und moderne Gestaltung des Eingangs- und Personalbereichs ist bereits sehr positiv angekommen. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter*innen in der durch Corona bedingten Schließungszeit dem gesamten Hallenbad einen neuen, modernen Anstrich verliehen. Die Sanierung des Umkleidebereiches würde, neben der technischen Erforderlichkeit, den gesamten Hallenbereich auch optisch enorm aufwerten.
Die Kostenprognose für die Sanierungsmaßnahme vom Planungsbüro K2 Plan, welches auch die Neugestaltung des Eingangsbereiches durchgeführt hat, beläuft sich auf rund 1.100.000 € (brutto). Die Maßnahme würde möglichst in die Sommermonate gelegt werden, um die Beeinträchtigung des Badebetriebes so gering wie möglich zu halten.
In der Sitzung wird hierzu ergänzend vorgetragen.