Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, dass nach dem Nds. Straßengesetz erforderliche Verfahren zur Einziehung von Teilflächen der Straße ,Stukenborger Straße‘ belegen Flur 8, Flurstück 13/13 in einer Gesamtfläche von 90,00 m² einzuleiten und nach Abschluss dieses Verfahrens die Einziehung durchzuführen.“
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30. August 2022 dem Verkauf des Grundstücks belegen Flur 8, Flurstück 13/13, Gemarkung Vechta zugestimmt. Bei der Teilfläche handelte es sich um eine Grünfläche.
Gem. § 8 des Nds. Straßengesetzes soll eine Straße, auch Teilflächen einer Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr haben, vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden. Mit der Einziehung entfällt auch der Gemeingebrauch.