Betreff
Wirtschaftsjahr 2024;
hier: Wirtschaftsplan und Gebührenkalkulation 2024- 2026
Vorlage
WW/015/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die in der Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie der Wirtschaftsplan werden beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Seit Betriebsaufnahme im Jahre 1984 am Standort Holzhausen hat das Wasserwerk Vechta ca. 55 Millionen m³ Trinkwasser gefördert. Maschinen und Anlagen haben seither zuverlässig gearbeitet und auch das Personal hat über Jahrzehnte großes Engagement gezeigt. Nur so war eine durchgehend zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser der besten Qualität möglich.

Um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vechtas nachhaltig zu sichern, sind zum einen kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen und weitere Investitionen erforderlich. Auch soll sichergestellt werden, dass durch das Schaffen mehrerer Redundanzen für Notfälle die Wasserversorgung gewährleistet werden kann. Dies wurde bereits mehrfach skizziert.

 

Diese Maßnahmen können nur durch die Inanspruchnahme erheblicher finanzieller Mittel abgebildet werden.

Im Ergebnis muss das Wasserwerk in den Jahren 2024-2026 eine Summe von ca. 19 Mio. € investieren. Einen Großteil der Investitionssumme stellt der Neubau der Wasseraufbereitung dar.

 

 

Gebührenkalkulation allgemein

 

Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan sind eng miteinander verknüpft. Beide basieren auf den gleichen Ansätzen hinsichtlich der zu erwartenden Erträge und zu erwartenden Kosten.

 

Die Wasserbenutzungsgebühren sind grundsätzlich zeitnah zu kalkulieren und festzusetzen. Dabei umfasst die Gebührenkalkulation nur das reine Wassergeschäft. Gewinne und Verluste aus anderen Sparten (BHKW, PV oder Elektromobilität) haben keinen Einfluss auf die Gebührenberechnung.

 

Bei der Kalkulation werden die Kostenpositionen den neben den Gebühren zu erwartenden Erlösen gegenübergestellt. Es verbleibt ein aus den Gebühren zu finanzierender Kostenanteil der durch Aufteilung auf die Grund- und die Verbrauchsgebühren im Ergebnis zum erforderlichen Gebührensatz führt.

 

Gebührenkalkulation 2024-2026

 

Für die Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 beauftragte das Wasserwerk die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH. Grundlage hierfür war die Nachkalkulation für die Wirtschaftsjahre 2018 - 2020.

 

Auf der Kostenseite sind kalkulatorische Zinsen für die Eigen- und Fremdkapitalverzinsung zu berücksichtigen. Die Höhe des Eigenkapitalzinssatzes wurde im Jahr 2020 per Beschluss auf 1,0 % festgelegt. Die geschah auch aufgrund der damaligen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt und nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH. Auch aus diesem Grund war es möglich, die Erhöhung der Verbrauchsgebühr moderat zu gestalten sowie die Grundgebühr konstant zu halten. Die Verbrauchsgebühr liegt seit dem 01.01.2021 bei 0,95 € (netto) je m³ und ist bis Ende 2023 festgesetzt.

 

Aufgrund der jetzigen allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, den anstehenden massiven Investitionen und nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH soll der Eigenkapitalzinssatz ab 2024 auf 3,0 % erhöht werden.

 

Im Rahmen der Kalkulation der laufenden Entgelte für die Jahre 2024-2026 und der Nachkalkulation für die Jahre 2018 - 2020 kommt die Mittelrheinische Treuhand GmbH zu folgenden Ergebnissen:

 

 

Bei der gewählten Eigenkapitalverzinsung von 3,0 % würde sich ein Verbrauchspreis von 1,31 € (netto) je m3 ergeben. Um den gestiegenen Fixkostenanteil fortan zu decken, ist die Anpassung der Grundpreise ebenfalls notwendig.

 

Der Grund des Anstiegs des Verbrauchspreises ist im wesentlichem darin begründet, dass das Wasserwerk in den Jahren 2024-2026 Investitionen in Höhe von ca. 19 Mio. €. Näheres finden Sie hierzu im Finanzplan.

 

Wirtschaftsplan

 

Während Ziel der Gebührenkalkulation ist, die erforderliche Gebührenhöhe zu berechnen, wird im Rahmen des Wirtschaftsplanes auf Basis des resultierenden Gebührenaufkommens sowie unter Berücksichtigung aller weiteren Umsätze und Erträge sowie aller Kosten ein voraussichtliches Geschäftsergebnis berechnet.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 besteht aus einem Erfolgsplan gesamt, dem Vermögensplan für jede Sparte, der Stellenübersicht und dem Finanzplan.

 

Der „Erfolgsplan gesamt“ umfasst die vier Teilerfolgspläne „Wasser“ „BHKW“, „Elektromobilität“ und „Photovoltaikanlagen“. Es ist davon auszugehen, dass die Sparte „E-Mobilität“ mit ca. 90.000 € defizitär ist. Ein sich ergebener Defizitbetrag darf nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ verrechnet werden. Mithin ist das Angebot der E-Mobilität in Höhe des Defizitbetrages mit der Stadtverwaltung durch den Haushalt der Stadt Vechta am Ende eines Wirtschaftsjahres auszugleichen.

 

Das Wasserwerk betreibt seit 2011 das „Parkhaus am Krankenhaus“, seit September 2018 das „Parkhaus am Bahnhof“ und ist seit November 2019 Bewirtschafter des Fahrradparkhauses Mobilitätsstation. Das Betreiben erfolgt wie in den Jahren zuvor auch im Wirtschaftsjahr 2024 auf Grundlage eines Dienstleistermodells. Danach werden Einnahmen und Ausgaben vom Wasserwerk verwaltet, schlussendlich jedoch in den Büchern der Stadt geführt. Die Erstattung des Arbeitsaufwandes für die Parkhäuser ist mit ca. 80.000 € in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

 

 

Den Erlösen liegt bei steigenden Gebührensätzen ein Wasserverkauf von 1.750.000 m³ zugrunde.

 

 

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nach wie vor keine Konzessionsabgabe berücksichtigt.

 

Im Vermögensplan sind alle für 2024 geplanten Investitionen den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gegenübergestellt.

 

Die für den Bereich „Wasser“ geplanten Investitionssummen in Höhe von 2,6 Mio. € sind im Wirtschaftsplan ersichtlich.

 

Für den Bereich „BHKW“ sind Investitionen in Höhe von 150 T€ geplant.

 

Für den Bereich „Elektromobilität“ sind Investitionen in Höhe von 240 T€ geplant.

 

Für den Bereich „Photovoltaikanlagen“ sind Investitionen in Höhe von 200 T€ geplant.

 

Die Investitionen in 2024 sollen zum Großteil aus Krediten finanziert werden. Die Darstellung der Finanzierung ist den Vermögensplänen zu entnehmen.

 

Der Finanzplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt für die Jahre 2024 bis 2026.

 

Der Stellenplan wird um eine Stelle erweitert.

 

Der vollständige Wirtschaftsplan sowie die Gebührenkalkulation sind als Anlage zu TOP 3 hinterlegt.