hier: Wirtschaftsplan und Gebührenkalkulation 2024- 2026
Beschlussempfehlung:
Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
„Die in der Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie der Wirtschaftsplan werden beschlossen.“
Sachverhalt:
Seit Betriebsaufnahme im Jahre 1984 am Standort Holzhausen hat das
Wasserwerk Vechta ca. 55 Millionen m³ Trinkwasser gefördert. Maschinen und
Anlagen haben seither zuverlässig gearbeitet und auch das Personal hat über
Jahrzehnte großes Engagement gezeigt. Nur so war eine durchgehend zuverlässige
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser der besten Qualität möglich.
Um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vechtas nachhaltig zu
sichern, sind zum einen kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen und
weitere Investitionen erforderlich. Auch soll sichergestellt werden, dass durch
das Schaffen mehrerer Redundanzen für Notfälle die Wasserversorgung
gewährleistet werden kann. Dies wurde bereits mehrfach skizziert.
Diese Maßnahmen können nur durch die Inanspruchnahme erheblicher
finanzieller Mittel abgebildet werden.
Im Ergebnis muss das Wasserwerk in den Jahren 2024-2026 eine Summe von
ca. 19 Mio. € investieren. Einen Großteil der Investitionssumme stellt der
Neubau der Wasseraufbereitung dar.
Gebührenkalkulation allgemein
Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan sind eng miteinander verknüpft.
Beide basieren auf den gleichen Ansätzen hinsichtlich der zu erwartenden
Erträge und zu erwartenden Kosten.
Die Wasserbenutzungsgebühren sind grundsätzlich zeitnah zu kalkulieren
und festzusetzen. Dabei umfasst die Gebührenkalkulation nur das reine
Wassergeschäft. Gewinne und Verluste aus anderen Sparten (BHKW, PV oder
Elektromobilität) haben keinen Einfluss auf die Gebührenberechnung.
Bei der Kalkulation werden die Kostenpositionen den neben den Gebühren zu
erwartenden Erlösen gegenübergestellt. Es verbleibt ein aus den Gebühren zu
finanzierender Kostenanteil der durch Aufteilung auf die Grund- und die
Verbrauchsgebühren im Ergebnis zum erforderlichen Gebührensatz führt.
Gebührenkalkulation 2024-2026
Für die Gebührenkalkulation 2024 bis 2026 beauftragte das Wasserwerk die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH. Grundlage
hierfür war die Nachkalkulation für die Wirtschaftsjahre 2018 - 2020.
Auf der Kostenseite sind kalkulatorische Zinsen für die Eigen- und
Fremdkapitalverzinsung zu berücksichtigen. Die Höhe des Eigenkapitalzinssatzes
wurde im Jahr 2020 per Beschluss auf 1,0 % festgelegt. Die geschah auch
aufgrund der damaligen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt und nach Rücksprache mit
der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH. Auch aus diesem Grund war es möglich, die Erhöhung der
Verbrauchsgebühr moderat zu gestalten sowie die Grundgebühr konstant zu halten.
Die Verbrauchsgebühr liegt seit dem 01.01.2021 bei 0,95 € (netto) je m³ und ist
bis Ende 2023 festgesetzt.
Aufgrund der jetzigen allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, den
anstehenden massiven Investitionen und nach Rücksprache mit der
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand
GmbH soll der Eigenkapitalzinssatz ab 2024 auf 3,0 % erhöht werden.
Im Rahmen der Kalkulation der laufenden Entgelte für die Jahre 2024-2026
und der Nachkalkulation für die Jahre 2018 - 2020 kommt die Mittelrheinische
Treuhand GmbH zu folgenden Ergebnissen:
Bei der gewählten Eigenkapitalverzinsung von 3,0 % würde sich ein
Verbrauchspreis von 1,31 € (netto) je m3 ergeben. Um den gestiegenen
Fixkostenanteil fortan zu decken, ist die Anpassung der Grundpreise ebenfalls
notwendig.
Der Grund des Anstiegs des Verbrauchspreises
ist im wesentlichem darin begründet, dass das Wasserwerk in den Jahren
2024-2026 Investitionen in Höhe von ca. 19 Mio. €. Näheres finden Sie hierzu im
Finanzplan.
Wirtschaftsplan
Während Ziel der Gebührenkalkulation ist, die erforderliche Gebührenhöhe
zu berechnen, wird im Rahmen des Wirtschaftsplanes auf Basis des resultierenden
Gebührenaufkommens sowie unter Berücksichtigung aller weiteren Umsätze und
Erträge sowie aller Kosten ein voraussichtliches Geschäftsergebnis berechnet.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
besteht aus einem Erfolgsplan gesamt, dem Vermögensplan für jede Sparte, der
Stellenübersicht und dem Finanzplan.
Der „Erfolgsplan gesamt“ umfasst die vier Teilerfolgspläne
„Wasser“ „BHKW“, „Elektromobilität“ und „Photovoltaikanlagen“. Es ist davon
auszugehen, dass die Sparte „E-Mobilität“ mit ca. 90.000 € defizitär ist. Ein
sich ergebener Defizitbetrag darf nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“
verrechnet werden. Mithin ist das Angebot der E-Mobilität in Höhe des
Defizitbetrages mit der Stadtverwaltung durch den Haushalt der Stadt Vechta am
Ende eines Wirtschaftsjahres auszugleichen.
Das Wasserwerk betreibt seit 2011 das „Parkhaus am Krankenhaus“, seit
September 2018 das „Parkhaus am Bahnhof“ und ist seit November 2019
Bewirtschafter des Fahrradparkhauses Mobilitätsstation. Das Betreiben erfolgt
wie in den Jahren zuvor auch im Wirtschaftsjahr 2024 auf Grundlage eines
Dienstleistermodells. Danach werden Einnahmen und Ausgaben vom Wasserwerk verwaltet,
schlussendlich jedoch in den Büchern der Stadt geführt. Die Erstattung des
Arbeitsaufwandes für die Parkhäuser ist mit ca. 80.000 € in den sonstigen
betrieblichen Erträgen enthalten.
Den Erlösen liegt bei steigenden Gebührensätzen ein Wasserverkauf von
1.750.000 m³ zugrunde.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nach wie vor keine
Konzessionsabgabe berücksichtigt.
Im Vermögensplan sind alle für 2024 geplanten Investitionen den
zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gegenübergestellt.
Die für den Bereich „Wasser“ geplanten Investitionssummen in Höhe von 2,6
Mio. € sind im Wirtschaftsplan ersichtlich.
Für den Bereich „BHKW“ sind Investitionen in Höhe von 150 T€ geplant.
Für den Bereich „Elektromobilität“ sind Investitionen in Höhe von 240 T€
geplant.
Für den Bereich „Photovoltaikanlagen“ sind Investitionen in Höhe von 200
T€ geplant.
Die Investitionen in 2024 sollen zum Großteil aus Krediten finanziert
werden. Die Darstellung der Finanzierung ist den Vermögensplänen zu entnehmen.
Der Finanzplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Ausgaben und Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt für die Jahre 2024 bis
2026.
Der Stellenplan wird um eine Stelle erweitert.
Der vollständige Wirtschaftsplan sowie die Gebührenkalkulation sind als
Anlage zu TOP 3 hinterlegt.