Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächen westlich der Ortsumgehung (B69) als Sonderbaufläche „Energiepark, Windenergie, Freiflächenphotovoltaik, Speicher“ in den Entwurf des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.
Die Bürger der Stadt Vechta sind an der Planung und Umsetzung des Projekts zu beteiligen.“
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bakum plant den bestehenden Windenergiestandort an der Grenze zum Stadtgebiet Vechta zu erweitern. Neben einem bereits möglichen Repowering der vorhandenen drei Windenergieanlagen kann hier eine zusätzliche Fläche für bis zu fünf Windenergieanlagen entstehen.
Mittig zwischen den geplanten Anlagen verläuft der Schutzkorridor einer 110 KV Leitung.
Diese Planungen haben erhebliche Auswirkungen für die Entwicklung der Stadt Vechta im Bereich Stukenborg und zwar sowohl westlich als auch östlich der Ortsumgehung.
Im Entwurf der
frühzeitigen Auslegung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Vechta die
Bereiche als Gewerbeflächen, Wohnbauflächen sowie Fläche für Wald dar. Durch
das Heranrücken der geplanten Windenergie-Anlagen auf Bakumer Seite ist
fraglich, ob diese Entwicklung aufgrund von einzuhaltenden Abständen und zu
erwartenden Lärmimmissionen uneingeschränkt umsetzbar ist. Dies gilt
insbesondere, da die drei bestehenden Anlagen bereits jetzt das Recht zu
Repowern besitzen. Bei einer Modernisierung von bestehenden Windkraftanlagen
wird eine umfassende Bewertung der Anlage durchgeführt, der Standort der
Anlagen wird überprüft sowie die technische Optimierung der Anlagen. Hauptziel
der Repowerings ist es, die Effizienz der Anlagen zu steigern. Hierzu darf,
gemäß
§ 16 BImSchG die Anlage ihren Standort um max. 2 fache Höhe (auch in Richtung
des Stadtgebietes Vechta) verändern.
Diese aktuellen Entwicklungen sowie die weiteren städtebaulichen Entwicklungen in der Stadt Vechta erfordern eine Neubewertung der grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Vechta für diesen Bereich und hierbei insbesondere für den Entwicklungsbereich westlich der Ortsumgehung.
Die Stadt Vechta hat hier nun die Möglichkeit, sich den vorhandenen Planungen anzuschließen und ebenfalls die Errichtung von Windenergieanlagen auf ihren Flächen zu ermöglichen. Nach einer ersten Einschätzung könnten so zwei zusätzliche Anlagen auf Vechtaer Stadtgebiet entstehen.
Mit der Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergie/ Freiflächenphotovoltaik und Anlagen zur Energiespeicherung sowie Wasserstoffgewinnung, könnte die Fläche mit Ausnahme der Wald- und Biotopflächen sowie des Klimaparks als „Energiepark“ entwickelt werden. Eine anderweitige städtebauliche Entwicklung wäre dann auf den Flächen westlich der Ortsumgehung ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Anordnung von Windenergieanlagen wären die nach dem Standortkonzept erforderlichen Abstände zu der östlich der Ortsumgehung geplanten Nutzungen zu berücksichtigen. Auch würde es durch den zu erwartenden Anlagenlärm ggf. zu Einschränkungen der geplanten gewerblichen Nutzung nördlich der Falkenrotter Straße kommen.
Bei einer Errichtung der zwei Anlagen auf den Flächen der Stadt Vechta muss vorrausichtlich auch der schon in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 150a „Stukenborg – Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter Straße“ zum Teil durch die Berücksichtigung der zusätzlichen Lärmimmissionen bei der Gewerbelärmkontingentierung eingeschränkt werden. Auch eine Einschränkung der geplanten östlich liegenden Wohnbauflächen muss im Planverfahren geprüft werden.
