Betreff
Antrag des SV Blau-Weiß Langförden e.V. vom 06.06.2024 auf Bezuschussung der Anschaffung eines Traktors
Vorlage
40/041/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

„Dem SV Blau-Weiß Langförden e.V. wird für die Neuanschaffung eines Traktors ein Zuschuss in voller Höhe der Anschaffungskosten, maximal jedoch in Höhe von 19.865,82€, gem. 4.2. der Richtlinie der Stadt Vechta über die Förderung des Sports gewährt.“


Sachverhalt:

Für das Pflegen der Fußballplätze der städtischen Sportanlage „Am Bomhof“ nutzt der SV Blau-Weiß Langförden e.V. einen Traktor. Der Traktor kommt in vielfältiger Weise zum Einsatz, u.a. für:

-       die Entsorgung der Laubmassen im Herbst,

-       die Schlepparbeiten zur Beseitigung von Maulwurfshaufen 

-       das Versetzen von Toren

Der bisher genutzte Traktor ist altersbedingt abgängig. Weitere Reparaturen sind unwirtschaftlich.

Der SV Blau-Weiß Langförden e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.06.2024, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, die Übernahme der Anschaffungskosten eines neuen Traktors. Der Verein hat mehrere Angebote eingeholt. Das Angebot der Fa. Josef Blömer Landmaschinen und Gerätebau ist mit 19.865,82 € laut BW Langförden das wirtschaftlichste Angebot.

Der Verein beantragt die Übernahme der vollen Anschaffungskosten in Höhe von 19.865,82€.

Gemäß 4.2. der Richtlinie der Stadt Vechta über die Förderung des Sports ist bei Investivmaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von maximal 1/3 der Gesamtkosten vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass über Ausnahmen von dieser Regelung in begründeten Einzelfällen der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta nach vorheriger Beratung im zuständigen Fachausschuss entscheidet.  

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Laubmassenentsorgung im Herbst und die Schlepparbeiten ohne die Anschaffung eines neuen Traktors zukünftig vom Bauhof der Stadt Vechta übernommen werden müssten und somit die Kosten in anderer Art und Weise bei der Stadt Vechta anfallen würden, liegt aus Sicht der Verwaltung ein begründeter Einzelfall vor.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: I1.400025.525

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

19.865,82€

Folgekosten

 keine

Finanzierung

Haushaltsmittel für

allg. Sportförderung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein              

für Haushalt 2025 vorgesehen