Betreff
Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sport- und Schwimmhallen in Trägerschaft der Stadt Vechta (außer HWB)
Vorlage
40/043/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

„Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sport- und Schwimmhallen in Trägerschaft der Stadt Vechta (außer HWB) wird wie vorgelegt beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Sie ersetzt die geltende Benutzungsordnung der Stadt Vechta vom 09.05.2005 sowie den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.11.1992 – Nutzungsentgelt für die Benutzung der städt. Sportstätten.“


Sachverhalt:

Die Stadt Vechta ist Betreiberin von insgesamt 10 Sport- und Schwimmhallen (ohne HWB). Die Abrechnung dieser Hallen, nach Zurverfügungstellung an verschiedene Vereine/Gruppen/Institutionen, erfolgt auf Grundlage eines VA-Beschlusses vom 24.11.1992. Darüber hinaus existiert für diese Hallen eine Benutzungsordnung vom 09.05.2005, in der die allgemeinen Anweisungen zur Hallennutzung festgehalten sind.

Im Zuge der neuen Sportförderrichtlinien der Stadt Vechta (Rat 13.07.2020) wurde festgelegt, dass zur Sicherung der Sportinfrastruktur den Vechtaer Sportvereinen die Sport- und Schwimmhallen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Von den nicht in Vereinen organisierten Sportgruppen, wie beispielsweise Schulen in anderer Trägerschaft oder private Nutzergruppen, werden weiterhin Gebühren nach der beigefügten Benutzungs- und Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren für Schulen in nicht städtischer Trägerschaft für die Schwimmhalle in Langförden und der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO) liegen aktuell bei 30,68 € (60,- DM) und für städtische Turnhallen bei 17,90 € (35,- DM). Das Entgelt der Schwimmhallen der GSO und der Grundschule Langförden liegt für andere Nutzer (bspw. private Nutzungsgruppen und gewerbliche Schwimmkursanbieter) bei 7,67 € (15,- DM).

Aufgrund des langen Zeitraums seit Inkrafttreten der bestehenden Regularien der Stadt Vechta wurde eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung entwickelt. Diese ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die kostenlose Zurverfügungstellung für Vechtaer Vereine nach der Sportförderrichtlinie bleibt unangetastet. Die Höhe der Gebühren wird in vielen Punkten an die Gebührenordnung des Landkreises Vechta angepasst. Der Hintergrund ist, dass diese Handhabung für die Vechtaer Nutzer eine Einheitlichkeit darstellt und nicht verschiedene Kosten für die Hallen in der Stadt Vechta erhoben werden. Bei einer eventuellen Anpassung des Landkreises Vechta werden die Gebührensätze der Stadt Vechta überprüft und ggf. ebenfalls angepasst.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: verschiedene

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

keine

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein              

für Haushalt 2025 vorgesehen