Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat der Stadt
Vechta folgende Beschlussfassung vor:
„Die
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sport- und Schwimmhallen in
Trägerschaft der Stadt Vechta (außer HWB) wird wie vorgelegt beschlossen und
tritt am 01.01.2025 in Kraft. Sie ersetzt die geltende Benutzungsordnung der
Stadt Vechta vom 09.05.2005 sowie den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
24.11.1992 – Nutzungsentgelt für die Benutzung der städt. Sportstätten.“
Sachverhalt:
Die
Stadt Vechta ist Betreiberin von insgesamt 10 Sport- und Schwimmhallen (ohne
HWB). Die Abrechnung dieser Hallen, nach Zurverfügungstellung an verschiedene
Vereine/Gruppen/Institutionen, erfolgt auf Grundlage eines VA-Beschlusses vom 24.11.1992.
Darüber hinaus existiert für diese Hallen eine Benutzungsordnung vom
09.05.2005, in der die allgemeinen Anweisungen zur Hallennutzung festgehalten
sind.
Im
Zuge der neuen Sportförderrichtlinien der Stadt Vechta (Rat 13.07.2020) wurde
festgelegt, dass zur Sicherung der Sportinfrastruktur den Vechtaer
Sportvereinen die Sport- und Schwimmhallen kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden. Von den nicht in Vereinen organisierten Sportgruppen, wie
beispielsweise Schulen in anderer Trägerschaft oder private Nutzergruppen,
werden weiterhin Gebühren nach der beigefügten Benutzungs- und Gebührenordnung
erhoben. Die Gebühren für Schulen in nicht städtischer Trägerschaft für die
Schwimmhalle in Langförden und der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO) liegen aktuell
bei 30,68 € (60,- DM) und für städtische Turnhallen bei 17,90 € (35,- DM). Das
Entgelt der Schwimmhallen der GSO und der Grundschule Langförden liegt für
andere Nutzer (bspw. private Nutzungsgruppen und gewerbliche
Schwimmkursanbieter) bei 7,67 € (15,- DM).
Aufgrund
des langen Zeitraums seit Inkrafttreten der bestehenden Regularien der Stadt
Vechta wurde eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung entwickelt. Diese ist
als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die kostenlose Zurverfügungstellung
für Vechtaer Vereine nach der Sportförderrichtlinie bleibt unangetastet. Die
Höhe der Gebühren wird in vielen Punkten an die Gebührenordnung des Landkreises
Vechta angepasst. Der Hintergrund ist, dass diese Handhabung für die Vechtaer
Nutzer eine Einheitlichkeit darstellt und nicht verschiedene Kosten für die
Hallen in der Stadt Vechta erhoben werden. Bei einer eventuellen Anpassung des
Landkreises Vechta werden die Gebührensätze der Stadt Vechta überprüft und ggf.
ebenfalls angepasst.
