Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2023 auf Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt Vechta
Vorlage
51/021/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

„Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Vechta über die Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich Tätige im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit der Stadt Vechta“ wird als Satzung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.“


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.09.2023 die Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt Vechta beantragt. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

In der Sitzung dieses Ausschusses am 03.04.2024 wurde der Antrag erstmalig behandelt. Seitens der Verwaltung wurde bereits ein Konzept für die Erstellung einer möglichen Satzung vorgestellt. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage (Nr. 51/016/2024) verwiesen. Nach entsprechender Beratung wurde das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Aspekte eine Satzung für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei Durchführung von Jugendbildungsmaßnahme zu erstellen und erneut dem Ausschuss vorzulegen. Der Beschlussvorlage ist ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt. In der Sitzung wird hierzu näher von der Verwaltung vorgetragen.


Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.366100.001

Gesamtkosten der Maß-

nahme

Folgekosten

10.000 € pro Jahr ab 2025

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja, für den Haushalt 2025 angemeldet