Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat der Stadt
Vechta folgende Beschlussfassung vor:
„Der
anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Vechta über die Aufwandsentschädigung
an ehrenamtlich Tätige im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit der Stadt Vechta“
wird als Satzung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.“
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom
20.09.2023 die Erstellung einer Satzung für eine Aufwandsentschädigung der
Ehrenamtlichen bei der Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Stadt
Vechta beantragt. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
In der Sitzung dieses Ausschusses am
03.04.2024 wurde der Antrag erstmalig behandelt. Seitens der Verwaltung wurde
bereits ein Konzept für die Erstellung einer möglichen Satzung vorgestellt.
Hierzu wird auf die Beschlussvorlage (Nr. 51/016/2024) verwiesen. Nach
entsprechender Beratung wurde das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Aspekte eine Satzung
für eine Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen bei Durchführung von Jugendbildungsmaßnahme
zu erstellen und erneut dem Ausschuss vorzulegen. Der Beschlussvorlage ist ein
entsprechender Satzungsentwurf beigefügt. In der Sitzung wird hierzu näher von
der Verwaltung vorgetragen.
