Betreff
Antrag des SV Blau-Weiß Langförden e. V. vom 26.01.2026 auf Förderung des internationalen C-Jugend-Fußballturniers 2026 in Langförden
Vorlage
40/004/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Der SV Blau-Weiß Langförden e. V. erhält auf seinen Antrag vom 26.01.2026 für die Durchführung des internationalen C-Jugend-Fußballturniers 2026 einen Fehlbetragszuschuss in Höhe der ungedeckten Kosten des Turniers von maximal 4.000,- €.“

Sowohl der Ausschuss für Jugend und Sport als auch der Ortsrat Langförden empfehlen folgende Beschlussfassung:

„Der SV Blau-Weiß Langförden e. V. erhält auf seinen Antrag vom 26.01.2026 für die Durchführung des internationalen C-Jugend-Fußballturniers 2026 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 4.000,- € und legt für das kommende Jahr das Defizit der Veranstaltung in Form eines Verwendungsnachweises offen.“


Begründung:

Am 23. und 24. Mai 2026 veranstaltet der SV Blau-Weiß Langförden e.V. am Pfingstwochenende wieder das alljährliche internationale C-Jugend-Fußballturnier auf dem Sportgelände „Am Bomhof“. In diesem Jahr findet das Turnier bereits zum 41. Mal statt. Traditionsgemäß werden wieder Jugendmannschaften aus verschiedenen Ländern Europas teilnehmen. Die Unterbringung der ausländischen Gäste wird wie gewohnt in Gastfamilien, aber zum größten Teil in Sammelunterkünften erfolgen.

Für dieses Turnier ergeben sich für den Verein Kosten für:

- die Unterbringung der teilnehmenden Gastmannschaften,

- Fahrtkosten für den Transport der Spieler und Betreuer zwischen den Spiel- und Übernachtungsorten,

- notwendige Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten für eine Veranstaltung dieser Größenordnung,

- ein umfangreiches Rahmenprogramm sowie

- Kauf von Pokalen, Verpflegung und Anderem.

Der SV Blau-Weiß Langförden e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.01.2026, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, eine städtische Unterstützung wie in den Vorjahren. Dies entspräche einer Höhe von 4.000,- €.

Aufgrund der Gleichbehandlung anderer wesensgleicher Anträge und des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 30.06.2025 auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport vom 27.03.2025 ist eine Förderung in Höhe des entstehenden Fehlbetrags nach § 3.1 der städtischen Sportförderrichtlinie vorgesehen. Förderungen nach dieser Richtlinie werden grundsätzlich als Fehlbetragszuschuss gewährt.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der SV Blau-Weiß Langförden e. V. nach Beendigung der Veranstaltung eine dezidierte Aufstellung der Kosten- Einnahmensituation vorlegt (die Verwaltung kann bei Bedarf entsprechende Belege einsehen). Der auszuzahlende Zuschuss bemisst sich am festgestellten Fehlbetrag der Veranstaltung und kann bei einer positiven Veranstaltungsbilanz entsprechend gekürzt bzw. gestrichen werden.


Finanzielle Auswirkungen:   ja       nein   

Haushaltsposition: P1.421000.001

Gesamtkosten der Maß-

nahme (ohne Folgekosten)

maximal 4.000 €

Folgekosten

 keine

Finanzierung

Haushaltsmittel für

allg. Sportförderung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein