Beschluss: einstimmig beschlossen

„Dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.178 Teilbereich 1B „Wohnprojekt zwischen Oldenburger-, Wilhelm-Busch- und Erich-Kästner-Straße“ wird zugestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. “

 


FBL Scharf erläuterte kurz das Bauvorhaben und die grundsätzliche Funktion eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und das Aufstellungsverfahren.

Frau Abel von der NWP Planungsgesellschaft mbH aus Oldenburg präsentierte das geplante Wohnprojekt und erklärte, dass in dem überarbeiteten Projekt jetzt ein Walmdach auf den Gebäuden geplant sei. Es ändere sich dadurch die Höhe der Objekte und somit sei ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich. Sie erläuterte daraufhin alle sonstigen Planungen des Vorhabens, die geplanten Zuwegungen und die Tiefgarage. Weiterhin verwies sie auf das städtische Verdichtungskonzept und dessen Anwendung.

Seitens des Ausschusses erfolgte eine Aussprache über die Anwendung des Verdichtungskonzeptes, über Ausgleicherfordernisse aufgrund des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und über die Frage, ob durch die neue Dachform nun auch mehr Wohnraum entstehe Dies wurde verneint, durch die Änderung der Dachform werde kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig