Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mehrkosten in Höhe von 111.776,70 € werden von der Stadt Vechta vollständig übernommen und aufgeteilt auf 25 Jahre (4.471,07 Euro p.a.) an das Andreaswerk gezahlt.“

 

 


Hierzu lag die Beschlussvorlage Nr. 51/190/2022 vor.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass das Andreaswerk nach der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 18.02.2019 einen entsprechenden Zuwendungsbescheid über rund 328.000 Euro für die Erweiterung der Andreaskrippe um eine dritte Krippengruppe erhalten habe und anschließend ein Betreibervertag zwischen der Stadt Vechta und dem Andreaswerk abgeschlossen worden sei. Nun lägen die Baukosten rund 111.000 Euro höher. Eine Kostensteigerung im Vergleich zur Kostenschätzung aus Januar 2019 sei aufgrund der langen Planungs- und Fertigstellungszeit (Inbetriebnahme am 01.08.2021) unvermeidbar gewesen, sodass die Verwaltung vorschlage, sich mit einer 15 % igen Kostensteigerung (rd. 49.000 Euro) im Vergleich zu den geplanten Kosten zu beteiligen. Eine Kostensteigerung von 15 % entspreche in etwa den Preisindizes für Bauleistungen. Eine darüberhinausgehende Beteiligung seitens der Stadt Vechta werde nicht vorgeschlagen, da das Andreaswerk die Stadt Vechta zu keiner Zeit der Bauphase über zu erwartende Mehrkosten informiert habe und damit eine Abstimmung hinsichtlich möglicher Einsparungen nicht stattfinden konnte.

 

Herr Böckmann machte anhand der als Anlage beigefügten Präsentation Ausführungen zur Zeitschiene und erläutere die aufgetretenen Besonderheiten während der Baumaßnahme. Es sei unter anderem sehr schwierig gewesen, Angebote von Handwerksfirmen zu erhalten. Die Baumaßnahme sei zu Beginn der Corona-Pandemie begonnen worden. Herr Böckmann räumte ein, dass das Andreaswerk einen Fehler begangen habe, indem die Stadt Vechta nicht frühzeitig über notwendige Mehrarbeiten informiert worden sei. Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 111.000 Euro zusätzlich seien jedoch unvermeidbar gewesen. Zudem sei der Verwendungsnachweis von der Stadt Vechta geprüft und nicht beanstandet worden. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass das Andreaswerk die nicht durch die Beschlussempfehlung abgedeckten Mehrkosten von rd. 62.000 € nicht selber tragen könne.

 

Herr Heitkamp stellte die aufgetretenen Mehrkosten sowie deren Hintergründe anhand der beiliegenden Aufstellung dar. Er verwies auf das Schreiben vom Andreaswerk vom 12.05.2022, wonach das Andreaswerk vorschlage, dass die Stadt Vechta die angefallenen Mehrkosten über 25 Jahre an das Andreaswerk zahle. Die Rechnungen habe das Andreaswerk aus seinen Rücklagen bezahlt. Wenn die Kosten für den Bau der dritten Krippengruppe, dem Andreaswerk nicht vollständig erstattet würden, dann gehe das zu Lasten der Arbeit von Menschen mit Behinderungen.

 

Herr Schillmöller erläuterte, dass das Vorgehen des Andreaswerkes unüblich sei. Andere Kita-Träger, für deren Baumaßnahme die Stadt Vechta ebenfalls Kosten übernommen habe, haben die Stadt über notwendige Mehrarbeiten und anfallende Mehrkosten, die nach der mit der Stadt Vechta sowie den politischen Gremien abgestimmte Planung eingetreten sind, vor einer entsprechenden Umsetzung informiert und diese abgestimmt. Dabei sei es immer gelungen, eine kurzfristige Lösung zu erzielen, sodass ein Stilllegen einer Baumaßnahme nicht erforderlich gewesen sei. Bezüglich der Prüfung des Verwendungsnachweises wies er u.a. darauf hin, dass dieser lediglich im Hinblick auf Vollständigkeit der Rechnungen und der Gesamtausgaben geprüft werde. Die Notwendigkeit der einzelnen Mehrarbeiten sei nicht bestätigt worden. Zudem könne diese seitens der Stadt nach Abschluss der Baumaßnahme nicht mehr erfolgen, da die Stadt nicht am Umsetzungsprozess beteiligt wurde.

 

Es schloss sich eine umfangreiche Diskussion an. Seitens der Ausschussmitglieder bestand Einigkeit darüber, dass das Andreaswerk die Stadt über die zusätzlichen Arbeiten und die damit verbundenen Mehrkosten hätte informieren müssen. So sei es auch gängige Praxis bei Baumaßnahmen anderer Kita-Träger. Die Ausschussmitglieder hoben die gute pädagogische Arbeit des Andreaswerkes hervor und betonten, dass diese bei dieser Debatte nicht in Frage gestellt werde.

 

Die CDU-Fraktion erläuterte, dass sie entgegen des Vorschlags der Verwaltung eine vollständige Kostenübernahme durch die Stadt Vechta befürworte. Das Andreaswerk habe für die Stadt Vechta Krippenplätze errichtet, daher sollten die Kosten hierfür auch vollständig übernommen werden. Auch bei einem Bau durch die Stadt Vechta selbst wären aufgrund der allgemeinen Lage Kostensteigerungen eingetreten.

 

Nach erneuter Diskussion im Ausschuss wurde seitens der CDU-Fraktion gem. § 13 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung beantragt.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ über die Sitzungsunterbrechung abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                einstimmig

 

 

Die Sitzung wurde um 19:20 Uhr für ca. 5 Minuten unterbrochen. Nach der Sitzungsunterbrechung wurden folgende Änderungsanträge gestellt:

 

Antrag der VCD-Fraktion:

 

„Die Mehrkosten für die Erweiterung der Andreaskrippe um eine dritte Krippengruppe in Höhe von 111.776,70 € werden von der Stadt Vechta vollständig übernommen und aufgeteilt auf 25 Jahre (4.471,07 Euro p.a.) an das Andreaswerk gezahlt.“

 

 

Antrag der Fraktion Wir für Vechta:

 

„Die Stadt Vechta übernimmt 100.000,00 € der Mehrkosten. Diese werden über 25 Jahre aufgeteilt an das Andreaswerk gezahlt. Die verbleibenden 11.176,70 € Mehrkosten trägt das Andreaswerk.“

 

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

 „Die Stadt Vechta übernimmt 80.542,85 € der Mehrkosten, das Andreaswerk trägt die verbleibenden 31.233,85 €.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende ließ zunächst über den Änderungsantrag abstimmen, die Mehrkosten dem Andreaswerk voll zu erstatten.

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:                       Ja-Stimmen:                 8

                                                           Nein-Stimmen:              6

                                                           Enthaltungen:               1

 

Damit ist der Antrag angenommen. Über die verbleibenden Änderungsanträge wurde demzufolge nicht mehr abgestimmt.