Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.“

 

25. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“

Geltungsbereich

 


Ortsbürgermeister Lübbe begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Günter Schlotmann vom „Energiepark Calveslage“.

Die Beratung zu TOP 7 und 8 erfolgte gemeinsam unter TOP 7.

 

Fachbereichsleiterin Scharf führte zunächst anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation in den Sachverhalt ein. Man wolle der Fa. Kühla eine langfristige Entwicklungsperspektive bieten und gleichzeitig planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere misch-gewerbliche Nutzungen sowie die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ schaffen.

 

Herr Günter Schlotmann vom Energiepark Calveslage stellte anschließend anhand der anliegenden Präsentation die Planungen für das Sondergebiet „Energiepark Calveslage“ vor, die Grundlage der Weiterentwicklung des bisherigen B-Plans Nr. 30 L als Sondergebiet zur Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien seien. Dabei stellte er die Ausgangssituation und das Vorhaben dar, ging auf die Ziele „Energiesicherheit“ und „Klimaschutz“ ein und erläuterte detailliert die Technologie und den Nutzen des HyGas-Verfahrens, inkl. der Anforderungen an die Infrastruktur und Emissionen.

 

Ortsbürgermeister Lübbe dankte Herrn Schlotmann für den informativen Vortrag. Er erklärte, dass er sich als Beteiligter nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt beteiligen werde. Den Vorsitz übergab er daher zu diesen Punkten dem stellvertretenden Ortsbürgermeister Wichmann.

 

Bürgermeister Kater lobte das sehr innovative, nachhaltige und einzigartige Vorhaben. Gepaart mit der Standortsicherheit und -perspektive anliegender Betriebe sei man in dem Bereich für die Zukunft gut aufgestellt.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurden die Initiative und die technologische Richtung der HyGas-Anlage befürwortet und als wichtig und beeindruckend für die Region angesehen.

 

Auf Nachfrage der Ortsratsmitglieder informierten Herr Schlotmann und die Verwaltung wie folgt:

-          Zur Verständlichkeit der Mengenangabe 1 Mio. kg Wasserstoff: Für 100 km Wegstrecke verbraucht ein Wasserstoff betriebenes Fahrzeug 1 kg Wasserstoff.

Mit der erzeugten Menge können pro Jahr 1.000 – 2.000 Haushalte versorgt werden.

-          CO2-Einsparung: rd. 15.000 t

-          Das Grundwasser wird geschont.

-          Mittelfristig kann auf den Anbau von Mais verzichtet werden.

-          Die Menge der Gährreste wird nicht erhöht und damit auch nicht die Zahl der Fahrzeuge für den Abtransport. Zukünftig wird die Menge um 2.500 kg/h reduziert, da Gährreste zu 90% aus Wasser bestehen.

-          Für die HyGas-Anlage im Bau ist eine Genehmigung nach dem BImSchG erforderlich. Aufgrund bereits vorhandener Emissionen wird jedoch die Grenze nicht überschritten.

-          Die Einwendungen des Landkreises bezogen sich auf die Lage im Außenbereich und sind mit dem Landkreis geklärt.

-          Das Sondergebiet dient der Erzeugung regenerativer Energien.

-          Die genutzten Maschinen werden im klassischen Maschinenbau erstellt (viel Stahl, dicke Wände) und sind entsprechend lange nutzbar (keine neuen Technologien), mind. 30 Jahre.

-          Die Effizienz ist höher als bei Biogasanlagen, da diese an den Resten scheitern, die bei HyGas-Anlagen ebenfalls verwendet werden (Grund: Fermentation).

-          Mit der TA Luft gibt es keinerlei Probleme. Es wird kein Gas verbrannt, sondern handelt sich um ein in sich geschlossenes System.

-          Die Gefahr von Explosionen oder ähnlichen Gefahrenlage gibt es nicht, da Eskalationsstufen (wie auch bei Biogasanlagen) eingebaut sind, die zur automatischen Abschaltung des Systems führen.

-          Für 1kg Wasserstoff werden 9 kg Wasser benötigt. Das Grundwasser wird hierfür nicht benötigt, da die Anlage selbst durch ihren Betrieb das notwendige Wasser erzeugt, das in Zysternen vorgehalten werden soll.

-          Die Zufahrt soll über die Nordkämpe erfolgen, da der ursprüngliche Anknüpfungspunkt die Firma Kühla gewesen ist. Für Begegnungsverkehre wird eine partielle Ausweitung (nicht Ausbau) der Straße geplant. Nach bisherigen Erkenntnissen ist eine gesonderte Zufahrt über die B69 nicht erforderlich und daher bislang auch nicht geplant.

-          Für die nördlich gelegene Fläche hat es erste Gespräche der Ansiedlung einer misch-gewerblichen Nutzung gegeben.

-          Eine Bebauungsplanung geht immer auch mit notwendigen Kompensationen einher, so dass Bebauungspläne flächenmäßig nicht übermäßig ausgedehnt werden.

 

Es wurde bemängelte, dass nicht auch weitere Unternehmen einen Vorteil aus der Planung hätten. Bürgermeister Kater erläuterte dazu, dass eine Betriebserweiterung nur auf diesem Weg planungsrechtlich möglich sei. Auch anderen Firmen würden gleichermaßen unterstützt, wenn Erweiterungsabsichten bestünden.

 

Die SPD-Fraktion sah den Energiepark Calveslage als sehr interessantes Projekt an. Bezüglich des Mischgebiets sei es besser aufgrund der naheliegenden Wohnbebauung zunächst mit einem kleineren Gebiet zu starten.

 

Nach Abschluss der Aussprache ließ stellv. Ortsbürgermeister Wichmann über die Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Im Rahmen seiner Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Enthaltungen:

1

 

Ortsbürgermeister Lübbe nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.