Sitzung: 12.12.2022 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 5
Vorlage: 66/203/2022
„Die Erschließungsstraßen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 52L "An der
Ohe/Kornstraße II“ sollen im
Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:
1.
An
der Ohe“ von der Oldenburger Straße bis zur Kornstraße
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl.
Rinnen 5,50
m
Park-/Grünstreifen 2,00
m
Gehweg in Pflasterbauweise mit Hochbord 2,00
m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten ___
Regelprofilbreite ___13,50
m
2.
Innere
Erschließungsstraßen, 6,50 m
Fahrbahn in
Betonsteinpflaster einschl. Rinne 6,50 m
Entwässerung: Betonrohrleitung mit
Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten __________
Regelprofilbreite 6,50 m
3.
Innere
Erschließungsstraßen/Stichstraßen, 4,50 m
Fahrbahn in Betonsteinpflaster einschl.
Rinne 4,50 m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten __ _______
Regelprofilbreite: 4,50 m
4. Kornstraße im Abschnitt „An der Ohe“ bis
„Kornstraße 10“
Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord 2,00
m
Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl.
Rinnen 5,50
m
Entwässerung:
Betonrohrleitung mit Abläufen
Beleuchtung: systemgerechte Leuchten __________
Regelprofilbreite 7,50 m
Im Bebauungsplan ausgewiesene Parkflächen
und Flächen für Abfallbehälter in Betonsteinpflaster.
An geeigneten Standorten sind im
Straßenraum Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.“
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnte das Baugebiet insgesamt ab.
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
23 |
|
|
Enthaltungen: |
5 |