Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Für eine Neubebauung der zukünftig zur Verfügung stehende Grundstücke der heutigen Feuerwehrtechnischen Zentrale bzw. der Einsatzleitstelle an der Oldenburger Straße 23 (Flur 8, Flurstücke 256/7 und 259/4 der Gemarkung Vechta) soll eine Konzeptvergabe durchgeführt werden. Die von der Verwaltung aufgestellten städtebauliche Vergabekriterien/Rahmenbedingungen sollen nach Abstimmung mit dem Landkreis der Konzeptvergabe zu Grunde gelegt werden.“

 


Frau Scharf stellt die Rahmenbedingungen für die Nachfolgenutzung des Altstandortes der feuerwehrtechnischen Zentrale und der Einsatzleitstelle an der Oldenburger Straße vor. Sie präsentiert die derzeitigen Eigentumsverhältnisse und die Möglichkeiten einer Konzeptvergabe dieser zentralen und innerstädtischen Fläche. Hierzu liegt ein Antrag der CDU vom 06.09.2022 und ein weiterer der Fraktion „Wir für Vechta“ vom 26.09.2022 vor.

BGM Kater befürwortet, dass an dieser zentralen Örtlichkeit eine Kita entstehen soll- Durch die Freifläche der Kita wird sogar ein bislang versiegelter Bereich hier entsiegelt.

Im Anschluss wird über Varianten gesprochen, wie Mehrgenerationenwohnen und der Möglichkeit einer kulturellen Nutzung. Weiterhin wird eine Wohnbebauung auf dem Lidl-Markt erneut gefordert. Dieses wird allerdings in einem anderen Verfahren geregelt, da für den Lidl-Markt bereits ein Aufstellungsbeschluss am 27.04.2022 (Bebauungsplan Nr. 195 „Erweiterung des Lidl-Verbrauchermarktes westlich der Oldenburger Straße“) gefasst wurde.

Herr Hölzen stellt hierzu einen Änderungsantrag, dass zunächst eine Machbarkeitsstudie für eine kulturelle Nachnutzung der Feuerwehrtechnischen Zentrale erstellt wird. Hierzu lässt der Ausschussvorsitzende abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 5

Nein 7

Enthaltung  3