„Der Rat der Stadt Vechta nimmt die Ergebnisse der vorliegenden Ausarbeitung zustimmend zur Kenntnis. Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept und die Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Neuer Markt / Innenstadt“ mit den abgeleiteten Entwicklungszielen, Maßnahmen und der Grobkostenschätzung (Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 16.06.2022) werden als Grundlage für die erneute Antragstellung von Städtebaufördermitteln beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage für das Jahr 2024 den Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen. Der Rat der Stadt Vechta beschließt, dass im Fall der Programmaufnahme der durch Einnahmen und Fördermittel des Landes/Bundes nicht gedeckte Teil der Kosten der Gesamtmaßnahme durch die Stadt Vechta bereitgestellt wird.“

 

 


-Diskussion siehe TOP 8-

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig