Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

„Für das in der Anlage dargestellte Gebiet (Quartier Antoniusstraße – nördlicher Teilbereich) wird die beigefügte Satzung der Stadt Vechta (Anlage 2) als Vorkaufsrechtssatzung „Quartier Antoniusstraße“ gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.“

 


Fachbereichsleiterin Scharf stellt den Sachverhalt inklusive des Geltungsbereichs vor.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

29

 

Enthaltungen:

1

 

Ratsfrau Middelbeck nimmt an der Abstimmung nicht teil.