Sitzung: 09.10.2023 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 61/038/2023
„Für das in der Anlage
dargestellte Gebiet (Quartier Antoniusstraße – nördlicher Teilbereich) wird die
beigefügte Satzung der Stadt Vechta (Anlage 2) als Vorkaufsrechtssatzung
„Quartier Antoniusstraße“ gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.“
Fachbereichsleiterin Scharf stellt den Sachverhalt inklusive des Geltungsbereichs vor.
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
29 |
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Enthaltungen: |
1 |
Ratsfrau Middelbeck nimmt an der Abstimmung nicht teil.