Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich Stukenborg wird die Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Stukenborg-West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“


 

 

Geltungsbereich der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Stukenborg-West“

 

 


 

 

 

 


BGM Kater erläutert kurz die Lage des Wohngebietes Stukenborg. Es werde zukünftig trotz der bislang ausgewiesenen Wohnbauflächen weiterhin Wohnraum benötigt. Laut Einschätzung der NBank sei in Vechta mit einem Bevölkerungszuwachs zu rechnen. Zudem gebe es ein hohes Mietpreisniveau, das durch weiteren Mietwohnungsbau gesenkt werden könne. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

 

Alsdann erläutert FDL Heuser die Grundzüge der Planung. Er erläutert die Erschießung über die Straße Stukenborger Moordamm; die zweite südliche Anbindung sei auf Dauer gewünscht aber zurzeit nicht möglich. Das Grundstück für die südliche Anbindung stehe nicht im Eigentum der Stadt.

 

Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über das grundsätzliche Erfordernis weiterer Wohngebiete und es wird der Wunsch geäußert, doch zurückhaltender mit der Neuausweisung von Wohnbauflächen umzugehen, um zu berücksichtigen, wie die Gesamtentwicklung auf dem Wohnungsmarkt sich in den kommenden Jahren entwickele.

 

In dem Zusammenhang wird erfragt, wie hoch die Kosten der Stadt für die Erschließungen dieser und der aktuell noch ausstehenden Wohngebiete für die Stadt seien. Aufgrund der Haushaltslage sei es wichtig, die Gesamtkosten zu ermitteln.

 

Seitens eines Ausschussmitgliedes wird darauf hingewiesen, dass die Straße Stukenborger Moordamm für 40t LKW nicht geeignet sei. Falls die Straße jetzt ausgebaut werde, erklärt FDL Heuser, dass ein umgesetzter Ausbau des Moordamms später nicht wieder zurückgebaut werden könne. Bezüglich der städtebaulichen Entwicklung der Flächen um die „6 Apostel“ gebe es keine Planung.

 

Herr Hölzen weist ausdrücklich darauf hin, dass er dem Beschluss lediglich wegen der Erschließung nicht zustimmen werde.

   



Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

3

 

Enthaltungen:

1