Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 8, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

„Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 umfasst die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG nicht die Prüfung des Jahresabschlusses.“

 


Fachdienstleiter Bothe stellt anhand der anliegend beigefügten Präsentation den Sachverhalt vor. Der Fachdienst 20 und das Rechnungsprüfungsamt (RPA) seien sich einig, auf die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 verzichten zu wollen.

 

Auf Nachfrage der Fraktion Wir für Vechta teilt Bürgermeister Kater mit, dass der Gesetzgeber ermögliche, abweichend von der üblichen Regelung auf die Prüfung der Jahresabschluss (bis einschl. 2022) zu verzichten. Dies sei eine einmalige Möglichkeit. Der Rat entscheide, ob er diese Möglichkeit nutzen wolle. Ziel solle es sein, dass die Fachdienste so gut ausgestattet seien, dass eine zeitgerechte Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse möglich werde.

 

Die Ratsgruppe VCD und FDP betont, dass es Ziel sein sollte, alle Haushaltsjahre zu prüfen, um Fehler und Mängel abzustellen. Zudem würden Rat, Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister durch die Prüfung geschützt. Auf Nachfrage führt RPA-Leiterin Lampe aus, dass für die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 begleitende Prüfungen vorgenommen worden seien. Auch würden stets begleitende Beleg- und Vergabeprüfungen durchgeführt. Aufgrund dieser Prüfungen könne das RPA den Verzicht auf die Jahresabschlussprüfungen mittragen. Die Jahresabschlüsse seien bereits erstellt worden als es die Option zum Verzicht noch nicht gab. Die Option, ein weiteres Mal auf die Prüfung zu verzichten, gebe es nicht. Der Rat habe die Möglichkeit zu entscheiden, dass eine Prüfung erfolgen solle. RPA-Leiterin Lampe sagt zu, sich in den Abschlüssen 2021 und 2022 einzelne Positionen größeren finanziellen Volumens anzusehen. Sofern hier Mängel auftauchten, werde sie diese in den Bericht für den Jahresabschluss 2023 mit aufnehmen und dem Rat entsprechend vorstellen.

Eine Kontrolle / Prüfung sei notwendig, so die Ratsgruppe. Auf weitere Nachfrage führt RPA-Leiterin Lampe aus, dass bei der Prüfung von Jahresabschlüssen der Zeitaufwand bei mindestens 3 – 6 Monaten liege, bei entsprechender personeller Besetzung, zumal parallel auch weitere begleitende Prüfungen durchzuführen seien.

Zum Hinweis der Ratsgruppe, maßgeblich Personal im RPA zu binden, weist Bürgermeister Kater auf die aktuell schwierige Bewerberlage hin.

 

Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob in Erwägung gezogen wurde, Externe mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen. RPA-Leiterin Lampe teilt dazu mit, dass diese Möglichkeit nicht erwogen wurde. Die Zeit sei mittlerweile auch zu knapp, um noch eine Firma zu beauftragen. Darüber hinaus sei mit hohen Kosten zu rechnen.

Auf weitere Nachfrage informiert Fachdienstleiter Bothe, dass es bei der genannten Software um ein Upgrade des aktuellen Systems handele, das jedoch nicht der entscheidende Grund für einen Verzicht auf die Jahresabschlüsse sei. Um eine Verlässlichkeit der Zahlen als Grundlage für die Haushaltsplanung 2025 zu haben, sei ein Verzicht auf die Jahresabschlussprüfungen 2021 und 2022 vor dem Upgrade von Vorteil.

 

Die Meinungen der CDU-Fraktion zum Verzicht auf die Prüfung gehen auseinander. Folgende Argumente werden pro/contra dargelegt:

-          Das „Angebot“ der Landesregierung wird als „Bankrotterklärung“ der Nds. Landesregierung / Politik angesehen. Man werde daher nicht zustimmen.

-          Es werde Zeit, die Prüfungen auf einem aktuellen Stand zu haben. Darüber hinaus bauten alle Jahresabschlüsse aufeinander auf, so dass zugestimmt werden könne.

-          Die Prüfung der Jahresabschlüsse habe einen Sinn und eine Kontrollfunktion. Aufgrund fehlender Erwägung der Prüfung durch Externe, werde die Empfehlung nicht mitgetragen.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt aus, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse dazu diene, Fehler aufzudecken sowie Verbesserungsvorschläge zu machen. In den vergangenen Jahren seien keine gravierenden Fehler aufgetaucht, so dass der Beschlussempfehlung zugestimmt werden könne.

 

Was die Prüfung der Jahresabschlüsse angehe, sei man bereits auf einem guten Weg, so die SPD-Fraktion. Man solle die Möglichkeit, die der Gesetzgeber biete und damit den Bürokratieabbau unterstütze, nutzen. Die Fraktion habe großes Vertrauen in Verwaltung und RPA, zumal es sich um eine gemeinsame Empfehlung handele und begleitende Prüfungen durchgeführt würden.

 

Ratsvorsitzende Göhner dankt für die intensive Diskussion in dieser Angelegenheit. Der Rat habe die Finanzhoheit, so dass reger Austausch richtig und wichtig sei. Sie dankt Fachdienstleiter Bothe und RPA-Leiterin Lampe für die Vorstellung und Beantwortung der Fragen und stellt die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

21

 

Nein-Stimmen:

8

 

Enthaltungen:

3