1.       „Nach Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 BauGB und des §58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Bebauungsplan Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweg“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.“

2.       „Der Bebauungsplan Nr. 117 „Gewerbegebiet nördlich des Balzweges“ wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ aufgehoben.“


Frau große Austing vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner stellt die Planung und die im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen vor. Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ sei bereits in der vorherigen Sitzung am 06.03.2024 vorgestellt und beschlossen worden. Aus dem Ausschuss gebe es große Zustimmung zu der Planung. Herr Thomann verweist in diesem Zusammenhang auf den B-Plan Nr. 117 nördlich des Gewerbegebietes. Hier seien die Maßnahmen zur Kompensation noch nicht umgesetzt.

Hinweis der Verwaltung:

Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wurde im Jahre 2000 auf dem damaligen Flurstück 289/3 der Flur 9 durchgeführt. Es wurde eine Ackerfläche in Extensivgrünland umgewandelt. Die Umsetzung sei im Jahr 2003 erfolgt. Später sei aus dem Flurstück 289/3 das Flurstück 17/0 der Flur 20 geworden. Mit Herstellung wurde die Kompensationsfläche an einen Vechtaer Landwirt mit Auflagen verpachtet. Die Grünlandnutzung sei gut an den Luftbildern zu erkennen.


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig