Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Nach Prüfung der während der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird dem Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Vechta zugestimmt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.“


Herr Zippel vom Planungsbüro P3 aus Oldenburg führt umfangreich in das Thema ein. Er legt dar, dass die frühzeitige Beteiligung des Flächennutzungsplanes bereits 2021 stattgefunden habe, jedoch aufgrund der umfangreichen Planung erst jetzt der Auslegungsbeschluss gefasst werden solle. Herr Zippel informiert die Ausschussteilnehmer darüber, wie sich der Entwurf des Flächennutzungsplanes im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung verändert habe.

In der anschließenden Diskussion begrüßen die Ausschussmitglieder den Entfall der Gewerbeflächen in Holzhausen. Zudem wird angemerkt, dass die Kompensationsflächen, die im Flächennutzungsplan dargestellt seien, nicht alle umgesetzt wurden. Des Weiteren sehe er ebenfalls die Entwicklung im Bereich der Wassermühle/ Windallee eher kritisch.

Zudem wird ausgeführt, dass ein genaueres Grünkonzept für den Flächennutzungsplan gewünscht werde und nicht nur die vorhandenen Strukturen gesichert werden. Herr Zippel erklärt, dass der Flächennutzungsplan hierzu das falsche Planungsinstrument sei und für ein solches Konzept ein neuer Landschaftsplan geeignet sei.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass es in der Kürze der Zeit vor allem für die kleineren Fraktionen schwierig sei, die umfangreichen Unterlagen zu sichten.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

: 12

 

Enthaltungen

: 2