Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.07.2021: Förderung nachhaltigen Bauens
Vorlage
61/020/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

„Zur Förderung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung für Dach- und Fassadenbegrünungen, Blühstreifen sowie Regenwassernutzungsanlagen und Versickerungsanlagen wird die vorgestellte Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen beschlossen. Haushaltsmittel sind wie aufgeführt einzuplanen.“

 

 

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 07.07.2021 beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine „Richtlinie zur finanziellen Förderung von Nachhaltigem Bauen“ zu entwickeln. Als Beispiel wurde die entsprechende Richtlinie der Stadt Lohne beigefügt.

In seiner Sitzung vom 11.10.2021 hat der Rat über den Antrag beraten und beschossen, dass der Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen wird.

Die für eine Richtlinie zur finanziellen Förderung von Nachhaltigem Bauen geeigneten Bausteine sind dem in der Anlage beigefügten Entwurf einer Förderrichtlinie zu entnehmen.

Die vorgeschlagene Förderrichtlinie soll durch Gewährung von Vergünstigungen oder finanziellen Anreizen Bauherren und Eigentümer von Neubauten und Bestandsimmobilien animieren, z. B. durch Dachbegrünungen und Zisternen einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und wird damit auch Bestandteil des in der Aufstellung befindlichen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vechta. Zusätzlich soll die Anlage von Blühstreifen in Industrie und Gewerbegebieten gefördert werden.

Die Bearbeitung Prüfung der Förderanträge erfolgt über den Fachdienst 60 in Person des Klimaschutzmanagers.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition: P1.554000.002/431800

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Max. 20.000 € in 2022

Jährlich max. 50.000 €

Folgekosten

Finanzierung

HHR 2021, 10.000 €

HH 2022, 10.000 €

Summe: 20.000 €

Ab 2023, 50.000 €

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit jeweils 10.000 € im HH 2021 und 2022

 nein