Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:
„Zur Förderung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung für Dach- und Fassadenbegrünungen, Blühstreifen sowie Regenwassernutzungsanlagen und Versickerungsanlagen wird die vorgestellte Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen beschlossen. Haushaltsmittel sind wie aufgeführt einzuplanen.“
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 07.07.2021 beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine „Richtlinie zur finanziellen Förderung von Nachhaltigem Bauen“ zu entwickeln. Als Beispiel wurde die entsprechende Richtlinie der Stadt Lohne beigefügt.
In seiner Sitzung vom 11.10.2021 hat der Rat über den Antrag beraten und beschossen, dass der Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen wird.
Die für eine Richtlinie zur finanziellen Förderung von Nachhaltigem Bauen geeigneten Bausteine sind dem in der Anlage beigefügten Entwurf einer Förderrichtlinie zu entnehmen.
Die vorgeschlagene Förderrichtlinie soll durch Gewährung von
Vergünstigungen oder finanziellen Anreizen Bauherren und Eigentümer von Neubauten
und Bestandsimmobilien animieren, z. B. durch Dachbegrünungen und Zisternen
einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und wird
damit auch Bestandteil des in der Aufstellung befindlichen Klimaschutzkonzeptes
der Stadt Vechta. Zusätzlich soll die Anlage von Blühstreifen in Industrie und
Gewerbegebieten gefördert werden.
Die Bearbeitung Prüfung der Förderanträge erfolgt über den Fachdienst 60
in Person des Klimaschutzmanagers.