Betreff
Beschlüsse über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden (§ 61 NKomVG)
a) Abstimmung über die Anzahl der Vertreter:innen
b) Wahl oder Abstimmung über die Vertretung der oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage
12/023/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„a) Die Anzahl der Vertreter:innen des/der Ratsvorsitzenden wird auf zwei festgelegt.

 

 b)  _______________ wird zur oder zum Stellvertreter:in der oder des Ratsvorsitzenden gewählt.

 

 ___________wird zur oder zum Stellvertreter:in der oder des Ratsvorsitzenden gewählt. “

 

Sachverhalt:

Nach § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden. Dies beinhaltet auch einen Beschluss über die Anzahl der Vertreter:innen der oder des Ratsvorsitzenden.

 

Grundsätzlich wird gemäß § 19 der Geschäftsordnung schriftlich gewählt. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (absolute Mehrheit = mind. 17 Stimmen) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die/der  Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Ratsvorsitzenden zu bestimmenden Ratsmitgliedern festgestellt und der/dem Ratsvorsitzenden mitgeteilt