Beschlussempfehlung:
„Die anliegende, bisherige Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, den Ortsrat Langförden und die Ausschüsse gilt bis auf weiteres. Über eventuelle Änderungen dieser Geschäftsordnung wird in einer der nächsten Sitzungen entschieden.“
Sachverhalt:
Nach § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten und stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar.
Sie gilt jeweils für die aktuelle Ratsperiode. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch jederzeit während der Wahlperiode zulässig.
Die aktuell gültige Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Rates am 28.09.2020 beschlossen und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es wird empfohlen, die aktuelle Geschäftsordnung zunächst zu übernehmen, um dann im Laufe der kommenden Monate gemeinsam, mit Unterstützung der Verwaltung und den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände eine Geschäftsordnung zu erarbeiten.