a) Beschlussfassung über die Benennung und Stärke der Ausschüsse
b) Feststellung der Sitzverteilung in den Ausschüssen
c) Benennung der Ausschüsse, deren Vorsitz die einzelnen Fraktionen und Gruppen beanspruchen
d) Benennung der Ausschussmitglieder sowie der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden und Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
a) „Die (vorstehend aufgeführte) Benennung und Stärke der Ausschüsse der Stadt Vechta wird festgestellt.“
b) „Die (vorstehend aufgeführte) Sitzverteilung in den Ausschüssen der Stadt Vechta wird festgestellt.“
c)
–Kenntnisnahme-
d) „Die (vorstehend aufgeführten) Ausschussbesetzungen werden festgestellt.“
Sachverhalt:
a)
Benennung und Stärke der Ausschüsse
Nach § 71 NKomVG kann der Rat aus
der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Der Rat legt die Zahl
der Sitze in den Ausschüssen fest. In der letzten Ratsperiode wurden folgende
Ausschüsse benannt und Stärken festgelegt:
1. |
Ausschuss für Umwelt,
Planung und Bauen mit zusätzlich ein:e Sprecher:in des Seniorenbüros |
13 Mitgliedern 1 Sprecher:in Seniorenbüro (ohne SR*) |
2. |
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Marktwesen mit |
13 Mitgliedern |
3. |
Schulausschuss mit zusätzlich müssen gemäß § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 Nieders. Schulgesetz dem Schulausschuss mindestens je ein:e Vertreter:in der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler angehören. Der Rat beruft diese Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen
Organisation, also |
13 Mitgliedern 1 Elternvertreter:in 1 Lehrervertreter:in 1 Schülervertreter:in |
4. |
Ausschuss
für Familie, Gesundheit und Soziales mit zusätzlich ein:e Vertreter:in des Stadtelternrates Kindergärten und
ein:e Sprecher:in des Seniorenbüros |
13 Mitgliedern 1 Vertreter:in Stadt- elternrat Kinder- gärten (ohne SR*) 1 Sprecher:in Seniorenbüro (ohne SR*) |
5. |
Ausschuss
für Jugend und Sport
mit zusätzlich
ein:e Vertreter:in des Stadtjugendringes, der Stadtjugendpfleger sowie ein:e
Sprecher:in des Seniorenbüros |
13 Mitgliedern 1 Vertreter:in des Stadtjugendringes (ohne SR*) 1 Stadtjugend- pfleger:in (ohne SR*) 1 Sprecher:in Seniorenbüro (ohne SR*) |
6. |
Ausschuss für Kultur und
Erwachsenenbildung mit |
13 Mitgliedern |
7. |
Betriebsausschuss mit zusätzlich 2 Bedienstete mit Stimmrecht sowie der Bürgermeister qua
Amt mit Stimmrecht lt. Betriebssatzung |
4 Mitgliedern 2 Bedienstete Bürgermeister |
8. |
Umlegungsausschuss besteht aus der/dem Vorsitzenden, 3
Fachmitgliedern und 3 Vertreter:innen, die dem Rat angehören |
3 Mitgliedern Vorsitzende:in 3 Fachmitglieder |
*ohne SR = ohne Stimmrecht
b) Feststellung der
Sitzverteilung in den Ausschüssen
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die sich ergebende
Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Die Berechnung erfolgt nach dem
d`Hondt-Verfahren wie folgt: Die
Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung
übrigbleibender Sitze bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Fraktionen und Gruppen, auf
die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den Ausschuss ein
zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) zu entsenden.
Die Berechnungsformel lässt fraktions-
und gruppenlose Abgeordnete unberücksichtigt. Damit sind diese an der Ausschussbildung nicht beteiligt,
erhalten dort also generell kein Stimmrecht. Fraktions- oder gruppenlose
Abgeordnete erhalten grds. auch kein Grundmandat, können aber verlangen, in
einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (§ 71 Abs. 4, Satz 3
NKomVG) (Grundmandat).
c)
Benennung der Ausschüsse, deren Vorsitz
die einzelnen Fraktionen/Gruppen beanspruchen
Der Zugriff auf die Ausschussvorsitze erfolgt nach § 71 Abs. 8
(zukünftig Abs. 7) NKomVG in der Reihe der Höchstzahlen nach d´Hondt. In dieser Reihenfolge teilen
die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden die Ausschüsse mit, deren Vorsitz sie
beanspruchen.
d) Benennung der
Ausschussmitglieder sowie der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse sowie jeweils die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aus der
Mitte der Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören.
Vertreter der jeweiligen Mitglieder müssen nicht benannt werden, da
laut Geschäftsordnung alle Mitglieder einer Fraktion/Gruppe sich untereinander
vertreten können.