Betreff
Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister:innen
Vorlage
12/028/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Frau / Herr _________________ wird zur / zum stellvertretenden Bürgermeister:in gewählt.

 

Frau/ Herr  __________________ wird zur / zum stellvertretenden Bürgermeister:in gewählt.

 

Frau/ Herr  _________________ wird vorbehaltlich der Verkündung der Änderung der Hauptsatzung zur / zum stellvertretenden Bürgermeister:in gewählt. “

 

Sachverhalt:

Der Rat wählt nach § 81 abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter:innen des Bürgermeisters. Diese vertreten den Bürgermeister in repräsentativen Angelegenheiten, bei der Einberufung des VA, der Leitung der Sitzung des VA und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie deren Pflichtenbelehrung.

 

Soll es unter den Stellvertreter:innen eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Hauptsatzung sieht aktuell vor, dass der Rat zwei ehrenamtliche Vertreter:innen wählt. Sofern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung gefasst wird (s.h. Beschlussvorlage-Nr. 2021/0309),  können 2 stellvertretende Bürgermeister:innen in der konstituierenden Sitzung gewählt werden. Ein:e dritte:r stellvertretende:r Bürgermeister:in kann vorbehaltlich der Verkündung der Änderung der Hauptsatzung gewählt werden.

 

Zum Wahlverfahren wird auf die Beschlussvorlage 12/022/2021 verwiesen, das hier gleichermaßen gilt.