Beschlussempfehlung:
„Die anliegend beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Vechta wird beschlossen.“
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung ergänzt die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) um die Regelungen, die für die Verfassung der Kommune grundsätzliche und wesentliche Bedeutung haben. Sie enthält insbesondere Vorschriften, die das Gesetz der Hauptsatzung vorbehält.
Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt
die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei
ehrenamtliche Stellvertreter:innen des Bürgermeisters. Die Hauptsatzung sieht aktuell vor, dass der Rat 2 ehrenamtliche
Vertreter:innen wählt. Um hier auch für die Zukunft eine flexible Handhabung zu
ermöglichen, wird empfohlen, die gesetzliche Regelung in die Hauptsatzung zu
übernehmen und sich nicht auf eine konkrete Zahl der Stellvertreter:innen
festzulegen.
Für den Beschluss ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung
erforderlich.
Ein entsprechender Vorschlag für eine 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.