Betreff
Hauptsatzung der Stadt Vechta; 1. Änderungssatzung
Vorlage
2021/0309
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die anliegend beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Vechta wird beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung ergänzt die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) um die Regelungen, die für die Verfassung der Kommune grundsätzliche und wesentliche Bedeutung haben. Sie enthält insbesondere Vorschriften, die das Gesetz der Hauptsatzung vorbehält.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter:innen des Bürgermeisters. Die Hauptsatzung sieht aktuell vor, dass der Rat 2 ehrenamtliche Vertreter:innen wählt. Um hier auch für die Zukunft eine flexible Handhabung zu ermöglichen, wird empfohlen, die gesetzliche Regelung in die Hauptsatzung zu übernehmen und sich nicht auf eine konkrete Zahl der Stellvertreter:innen festzulegen.

 

Für den Beschluss ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

 

Ein entsprechender Vorschlag für eine 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein