Betreff
Geschäftsordnung
Vorlage
12/033/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das Verfahren des Ortsrates gelten gemäß § 91 Abs. 4 NKomVG die Vorschriften für den Rat entsprechend. Einzelheiten des Verfahrens und die Zusammenarbeit des Ortsrates mit dem Rat, dem Verwaltungsausschuss und den Ausschüssen des Rates regelt der Rat in der Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG). Zum Erlass einer eigenen Geschäftsordnung ist der Ortsrat nicht berechtigt.

 

Die Geschäftsordnung enthält insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten und stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar. Sie gilt jeweils für die aktuelle Ratsperiode. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch jederzeit während der Wahlperiode zulässig. 

 

Die aktuell gültige Geschäftsordnung ist der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Über anstehende Änderungen in der Geschäftsordnung wird der Ortsrat informiert.