Betreff
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
Vorlage
12/034/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

„Frau / Herr ____________________ wird für die Dauer der Wahlperiode zur / zum Ortsbürgermeister:in gewählt.“

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds  aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die / den Vorsitzende:n. Die / der Vorsitzende führt in Ortsräten die Bezeichnung Ortsbürgermeister:in.

 

Vorschlagsberechtigt und wählbar ist jedes Ortsratsmitglied.

 

Grundsätzlich wird gemäß § 19 der Geschäftsordnung schriftlich gewählt. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (absolute Mehrheit, also mindestens die Hälfte der Ortsratsmitglieder, somit mind. 7 Stimmen) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die/der Altersvorsitzende zu ziehen hat.

 

Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Altersvorsitzenden zu bestimmenden Ortsratsmitgliedern festgestellt und dem/der Vorsitzenden mitgeteilt.