Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße";
Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i.V.m. mit § 13a BauGB
Vorlage
61/045/2021
Aktenzeichen
61 26 30/93
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Um die Realisierung des Wohnungsbauprojektes südlich der Schweriner Straße mit dem geänderten Bebauungskonzept zu ermöglichen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erneut beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 93

„Südlich Schweriner Straße“

Geltungsbereich

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 30.04.2019 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ eingeleitet. Es ist nun ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen, da sich gegenüber den ursprünglichen Planungen das Bebauungskonzept grundlegend geändert hat.

 

Anlass und Ziel der Planung

 

Mit dem angestrebten Vorhaben möchte die Stadt Vechta auf die erhebliche Nachfrage nach Wohnbauflächen und Vorhaben zur Nachverdichtung reagieren und die notwendigen Flächen durch städtebauliche Planungen bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.

 

Die ursprünglichen Planungen sahen ein Wohnungsbauprojekt, bestehend aus 29 Wohngebäuden vor. Demnach sollten entlang der Schweriner Straße Reihenhäuser und im rückwärtigen Bereich der Fläche Einzel- und Doppelhäuser entstehen.

 

Das Bebauungskonzept wurde abgeändert. Die Genos Grundwerte- und Projektentwicklung GmbH plant gegenwärtig ein Wohnprojekt mit fünf  Mehrfamilienhäusern und zwei Reihenhausgruppen mit drei bzw. vier Reihenhäusern. Die Wohngebäude bestehen jeweils aus zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Im südlichen Teil des Plangebietes bildet ein zweigeschossiges Einfamilienhaus den Abschluss der Bebauung. Insgesamt entstehen durch das Wohnprojekt 38 neue Wohnungen. Aufgrund der einheitlichen, kubischen Gebäudegestaltung erscheinen die in ihrer Art und Größe unterschiedlichen Wohngebäude dem Betrachter als Gesamtanlage. Die Erschließung erfolgt über eine zentrale Erschließungsstraße inklusive Wendehammer, die im Osten des Plangebietes verläuft. Die benötigten Stellplätze sind über das Gebiet verteilt. Insgesamt ist eine Durchgrünung des Wohnparks vorgesehen.

 

Zum Verfahren

 

Das Bauleitplanverfahren soll weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht und Abarbeitung der Eingriffsregelung durchgeführt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vollumfänglich vor.

Auf einer Teilfläche der bislang unbebauten Flurstücke befindet sich ein Biotop. Ein entsprechender Antrag auf Löschung des Biotops ist beim Landkreis Vechta eingereicht worden.

 

Zur Sicherung der Umsetzung des geplanten Gesamtkonzeptes wird vorgeschlagen, die Planung durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB abzusichern.

 

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erlaubt flexiblere Festsetzungen, als sie nach § 9 BauGB und der BauNVO vorgesehen sind. Direkte vorhabenbezogene Festsetzungen sind möglich (beispielsweise zur Gestaltung etc.). Hierdurch kann eine höhere Planungssicherheit gewährleistet werden.

 

Die Initiative für die Schaffung von Baurecht liegt außerdem grundsätzlich bei den Investoren, in deren Verantwortungsbereich daher auch die Erstellung der Planunterlagen liegt. Details zu dem Vorhaben werden im Durchführungsvertrag geregelt, welcher in engem Bezug zum Vorhaben- und Erschließungsplan steht. Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens kann darüber hinaus das Baurecht leichter entzogen werden.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 27/15 und 35/2, Flur 8, Gemarkung Vechta. Es wird begrenzt durch die Schweriner Straße im Norden, die Wohnbebauung im Westen, die Bahnlinie im Osten und einen Baustofffachgroßhandel im Süden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von etwa 13.000 qm und ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein