Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i.V.m. mit § 13a BauGB
Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vor:
„Um die
Realisierung des Wohnungsbauprojektes südlich der Schweriner Straße mit dem
geänderten Bebauungskonzept zu ermöglichen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner
Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erneut beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.
2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“
Bebauungsplan
Nr. 93
„Südlich
Schweriner Straße“
Geltungsbereich
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat mit
Beschluss vom 30.04.2019 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
93 „Südlich Schweriner Straße“ eingeleitet. Es ist nun ein erneuter
Aufstellungsbeschluss zu fassen, da sich gegenüber den ursprünglichen Planungen
das Bebauungskonzept grundlegend geändert hat.
Anlass und Ziel der Planung
Mit dem angestrebten Vorhaben möchte
die Stadt Vechta auf die erhebliche Nachfrage nach Wohnbauflächen und Vorhaben
zur Nachverdichtung reagieren und die notwendigen Flächen durch städtebauliche
Planungen bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
Die ursprünglichen Planungen sahen ein
Wohnungsbauprojekt, bestehend aus 29 Wohngebäuden vor. Demnach sollten entlang
der Schweriner Straße Reihenhäuser und im rückwärtigen Bereich der Fläche
Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
Das Bebauungskonzept wurde abgeändert.
Die Genos Grundwerte- und Projektentwicklung GmbH plant gegenwärtig ein
Wohnprojekt mit fünf Mehrfamilienhäusern
und zwei Reihenhausgruppen mit drei bzw. vier Reihenhäusern. Die Wohngebäude
bestehen jeweils aus zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Im südlichen
Teil des Plangebietes bildet ein zweigeschossiges Einfamilienhaus den Abschluss
der Bebauung. Insgesamt entstehen durch das Wohnprojekt 38 neue Wohnungen.
Aufgrund der einheitlichen, kubischen Gebäudegestaltung erscheinen die in ihrer
Art und Größe unterschiedlichen Wohngebäude dem Betrachter als Gesamtanlage.
Die Erschließung erfolgt über eine zentrale Erschließungsstraße inklusive
Wendehammer, die im Osten des Plangebietes verläuft. Die benötigten Stellplätze
sind über das Gebiet verteilt. Insgesamt ist eine Durchgrünung des Wohnparks
vorgesehen.
Zum Verfahren
Das
Bauleitplanverfahren soll weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
ohne Umweltbericht und Abarbeitung der Eingriffsregelung durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vollumfänglich vor.
Auf einer Teilfläche der bislang unbebauten Flurstücke
befindet sich ein Biotop. Ein entsprechender Antrag auf Löschung des Biotops
ist beim Landkreis Vechta eingereicht worden.
Zur Sicherung der Umsetzung des geplanten
Gesamtkonzeptes wird vorgeschlagen, die Planung durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB abzusichern.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erlaubt
flexiblere Festsetzungen, als sie nach § 9 BauGB und der BauNVO vorgesehen
sind. Direkte vorhabenbezogene Festsetzungen sind möglich (beispielsweise zur
Gestaltung etc.). Hierdurch kann eine höhere Planungssicherheit gewährleistet
werden.
Die
Initiative für die Schaffung von Baurecht liegt außerdem grundsätzlich bei den
Investoren, in deren Verantwortungsbereich daher auch die Erstellung der
Planunterlagen liegt. Details zu dem Vorhaben werden im Durchführungsvertrag
geregelt, welcher in engem Bezug zum Vorhaben- und Erschließungsplan steht. Bei
Nicht-Durchführung des Vorhabens kann darüber hinaus das Baurecht leichter
entzogen werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke
27/15 und 35/2, Flur 8, Gemarkung Vechta. Es wird begrenzt durch die Schweriner
Straße im Norden, die Wohnbebauung im Westen, die Bahnlinie im Osten und einen
Baustofffachgroßhandel im Süden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
hat eine Größe von etwa 13.000 qm und ist in der beigefügten Karte genau
gekennzeichnet.