Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich des Wasserwerkes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
108. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk “
Geltungsbereich
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Bauleitplanung ist die geplante Nutzung von erneuerbaren Energien durch das Wasserwerk Vechta.
Mit der Aufstellung der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 193 „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ soll dem Wasserwerk Vechta die planungsrechtlich abgesicherte Nutzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden. Der über diese Anlage erzeugte Strom soll in Teilen den Strombedarf des unmittelbar angrenzenden Wasserwerkes decken.
Die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Absicherung der geplanten Anlage ergibt sich aus der fehlenden Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich.
Die Planung sieht vor, das Plangebiet als Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage darzustellen. Im Rahmen der Planung muss geprüft werden, ob der gewählte Standort die planungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Kriterien zur baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage erfüllt.
Geltungsbereich
Der ca. 2,53 ha umfassende Geltungsbereich liegt südlich des Wasserwerkes, unmittelbar an dieses angrenzend. Das Plangebiet wird durch landwirtschaftliche Nutzungen (Grünland) geprägt. Westlich, östlich und südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Vechta.
Nutzungen/ Städtebauliche Situation
Das gesamte Plangebiet wird zurzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im Norden grenzen die Betriebsflächen des Wasserwerkes an. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich überwiegend landwirtschaftliche Nutzungen. Die nächste Wohnbebauung befindet sich ca. 180 m westlich des Plangebietes an der Straße Holzhausen. Nördlich des Plangebietes liegen zwei landwirtschaftliche Betriebe. Das Stoppelmarktgelände befindet sich etwa 400 m südwestlich des Plangebietes. Etwa 130 m nördlich des Plangebietes verläuft die Bahnstrecke Osnabrück – Bremen.
Grundzüge der Planung
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1984 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Plangebiet als „Sonderbaufläche für Photovoltaik- Freiflächenanlage“ darstellen.
Natur und Umwelt
Die durch das
Planvorhaben berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren
umweltbezogenen Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im
Umweltbericht erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der
Umweltprüfung wie auch die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die
Planung eingestellt.
Verfahren
Die konkrete Gebietsentwicklung wird im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 193 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ geregelt.