Beschlussempfehlung:
„Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:
Aufgrund des von dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2020 und des vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den geprüften Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht hiermit fest.
Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiva- und Passivaseite auf je 9.012.195,29 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2020 wird mit 295.924,09 Euro festgestellt.
Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Der für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 295.924,09 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.“
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Pflichtprüfung des Wasserwerkes Vechta für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgenommen und hierüber einen Bericht angefertigt. Der Prüfungsbericht enthält im Wesentlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie zur Prüfung von Vergaben.
Die Bilanz vom 31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 9.012.195,29 Euro ab.
Aus Gründen der besseren Transparenz werden für die Betriebssparten Wasser und BHKW jeweils eigene Erfolgsrechnungen geführt. Der Jahresabschluss enthält die Erfolgsrechnung für das reine Wassergeschäft, eine Erfolgsrechnung für das BHKW und eine Erfolgsrechnung für den gesamten Eigenbetrieb Wasserwerk.
Der Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2020 beläuft sich im Wassergeschäft auf 236 TEuro.
Der Geschäftsbereich BHKW schließt mit einem positiven Ergebnis von 60 TEuro ab.
Die positive Veränderung zum Vorjahr ist durch das Ende der Abschreibung zu erklären.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Gewinn in Höhe von 296 TEuro aus.
Wassergeschäft 2020
Die abgerechnete Wasserverbrauchsmenge im Jahre 2020 belief sich nach Konsumabgrenzung auf ca. 1.772.000 m³. Im Einzelnen entfallen auf:
2020 2019
Haushalt / Kleingewerbe /Gewerbe ca. 1.556.000 m³ 1.606.147 m³
Großabnehmer ab 10.000 m³ Abnahme ca. 216.000 m³ 219.853 m³
Die durchschnittliche Wasserabgabe liegt nunmehr bei etwa 150 Liter (2019=155 Liter) je Einwohner und Tag.
Die Umsatzerlöse im Wassergeschäft (reiner Wasserverkauf) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (-49 TEuro).
Eigenkapital
Das Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.12.2020 betrug 5.882.194,38 Euro (einschließlich Gewinn 2019).
Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich auf 65,27 % (2019 = 80,52 %).
Investitionen
Die Anlagenzugänge im Jahre 2020 betrugen insgesamt 2.183 TEuro. Davon entfallen auf:
1. Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände 2 TEuro
2. Investitionen in Grundstücke und Gebäude 13 TEuro
3. Investitionen in Reinwasserpumpwerk EHB 60 TEuro
4. Investitionen in Schaltanlagen und Messinstrumente 8 TEuro
5. Verteilungsanlagen 8 TEuro
5. Investitionen in das Rohrnetz 86 TEuro
6. Investitionen in Hausanschlüsse 166 TEuro
7. Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung 11 TEuro
8. Investitionen in Anlagen im Bau 1.829 TEuro
- Zweiter Werksausgang 673 TEuro
- Rohrnetz 265 TEuro
- Blockheizkraftwerk 428 TEuro
- Ladesäulen (13 Stck.) 193 TEuro
- Verwaltungsgebäude 151 TEuro
- Regale Kleinteillager 42 TEuro
- Wasserrecht 29 TEuro
- Hausanschlüsse 22 TEuro
- LoRaWan Pilotprojekt 19 TEuro
- Hydrophor Ing. Leistungen 7 TEuro
Gesamt: 2.183 TEuro
Das Anlagevermögen ist vollständig finanziert.
Prüfungsschwerpunkt
Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde kein Prüfungsschwerpunkt festgelegt.
Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers
Nach dem abschließenden Ergebnis der gemäß § 157 NKomVG durchgeführten pflichtmäßigen Prüfung wird aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss des Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2020 den gesetzlichen Vorschriften und der geltenden Betriebssatzung entsprechen. In diese Feststellung einbezogen ist das Ergebnis der Vergaberechtsprüfungen sowie die unterjährigen Prüfungen der Sonderkasse, die vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta vorgenommen wurden. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.