Betreff
Freiflächenphotovoltaikanlage
Vorlage
WW/063/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die Werkleitung wird zur Sicherung der Rechtssituation damit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage hinsichtlich des Flächennutzungsplans und folge dessen des Bebauungsplanes zu schaffen.

Die dafür notwendigen Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. ausgewiesen.

Der Betriebsausschuss ist fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren.“

Sachverhalt:

Wie bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses vom 04.10.2021 umfassend vorgestellt, beabsichtigt das Wasserwerk Vechta die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit dem Ziel, einen Teil des vor Ort benötigten Stroms selbst zu produzieren und zusätzlich in erheblichem Maße CO2 einzusparen.

Angedacht ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Größe von ca. 500 kWp auf der dem Wasserwerk anliegenden Fläche (Flurstück 102/2, Flur 21, Gemarkung Oythe). Diese Flächen befinden sich im Eigentum des Wasserwerkes und steht aufgrund der Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung einer uneingeschränkten Landwirtschaft nicht zur Verfügung.

Damit die Fläche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage verwendet werden darf, muss im Rahmen der Bauleitplanung ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 193 „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“) werden seitens der Verwaltung - Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung - über den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen in den Verwaltungsausschuss eingebracht. Durch die Ausweisung eines „Sondergebietes (SO) für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage“ wird die planungsrechtlich abgesicherte Nutzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht.

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung. Das Wasserwerk Vechta müsste im Rahmen der Bauleitplanung lediglich die Kosten für eventuell notwendig werdende Kompensationsmaßnahmen tragen.