Verkauf eines städtischen Grundstücks
<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00179387">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>„Der Beschluss des Rates vom
25.02.2019 wird
wie folgt geändert:</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Die Stadt Vechta veräußert die
für die Umsetzung
einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich südlich der
Schweriner Straße
benötigte Teilfläche aus ihrem Grundstück, Flurstück 27/15,
Flur 8 der
Gemarkung Vechta an den zukünftigen Eigentümer des Flurstücks 35/2.</p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Voraussetzung dafür ist der
Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages mit einer Kaufpreisdeckelung von max.
150 €/qm für die
Reihenhäuser und das Ein-/Zweifamilienhaus. Für die
Mehrfamilienhäuser
ist keine Deckelung zu vereinbaren.</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Zukünftige öffentliche Flächen,
die für die
Erschließung des Gebietes erforderlich sind und sich bereits jetzt
auf dem
städtischen Grundstück befinden, sind mit einem Betrag von 35 €/qm zu
entschädigen.
Alle sonstigen öffentlichen Flächen sind kostenlos an die Stadt
Vechta zu
übertragen. Der Erwerber/Projektverantwortliche hat sämtliche Kosten
der Bauleitplanung,
Erschließung etc. zu 100 % zu tragen.“</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
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class="smcdocmsword" id="smcdocid00179386">
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class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Rat der Stadt Vechta hat in
seiner Sitzung am
25.02.2019 (Beschlussvorlage 2019/0046) folgenden Beschluss
gefasst:</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>„Die Stadt
Vechta veräußert
die für die Umsetzung einer Wohnbauflächenentwicklung im
Bereich „Südlich
der Schweriner Straße“ benötigte Teilfläche aus ihrem
Grundstück,
Flurstück 27/15, Flur 8 der Gemarkung Vechta, zum Kaufpreis 35,00
€/m² an den
zukünftigen Eigentümer des Flurstücks 35/2.</p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>Voraussetzung
dafür ist der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einer Kaufpreisdeckelung
von max. 120,00
€/m² für die Grundstücke entlang der Schweriner Straße
(Reihenhäuser)
sowie im weiteren Verlauf von max. 110,00 €/m² für die
vorgesehenen Ein-
und Zweifamilienhäuser.</p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>Zukünftige
öffentliche
Flächen, die für die Erschließung des Gebietes erforderlich sind
und sich bereits
jetzt auf dem städtischen Grundstück befinden, sind mit einem
Betrag von 35,00
€/m² zu entschädigen. Alle sonstigen öffentlichen Flächen sind
kostenlos an die
Stadt Vechta zu übertragen. Der Erwerber/Projektverantwortliche
hat sämtliche
Kosten der Bauleitplanung, Erschließung etc. zu 100 % zu tragen.“</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Auf Antrag des Investors hat der
Rat in seiner
Sitzung am 13.07.2020 den Absatz 2 der o. a. Beschlussfassung
dahingehend
geändert, dass die Kaufpreisdeckelung auf max. 150,00 €/m² sowohl
für die
Reihenhäuser als auch für die Ein- und Zweifamilienhäuser erhöht wurde.
Die Absätze 1 und
3 der ursprünglichen Beschlussfassung wurden nicht geändert. </p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Investor ist Ende letzten
Jahres nochmals
an die Stadt Vechta herangetreten und hatte mitgeteilt, dass
aufgrund der
derzeitigen Kostenentwicklung bzw. Kostensteigerung mit einem
gedeckelten
Kaufpreis von 150,00 €/m² das Baugebiet nicht umsetzbar sei
(Beschlussvorlage
2021/0268). Neben der Möglichkeit einer Erhöhung der
Kaufpreisdeckelung
wurde vom Investor auch die Möglichkeit angesprochen, im
Gebiet
Mehrfamilienhäuser zu errichten, um die Kosten anders zu verteilen. Das
geänderte Konzept
beinhaltet nun, dass anstatt auf der gesamten Fläche Ein- und
Zweifamilienhäuser
sowie Reihenhäuser entstehen, zukünftig im vorderen Bereich
fünf
Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohnungen sowie lediglich noch sieben
Reihenhäuser
sowie ein Einfamilienhaus geplant werden.</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Rat hat mit Beschluss vom
11.10.2021 dem
geänderten städtebaulichen Konzept zugestimmt. Die
Kaufpreisdeckelung
von max. 150,00 €/m² für die Reihenhausgrundstücke sowie für
das
Einfamilienhausgrundstück wurde beibehalten. Eine Kaufpreisdeckelung <span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>für
den Verkauf der Mehrfamilienhäuser
bzw. einzelner
Wohneinheiten ist nicht vorgesehen. </span>In den
Mehrfamilienhäusern
sind lediglich 15 % der Wohnungen, d. h. fünf Wohnungen (30
Wohnungen x 15 %)
für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, davon zwei für ein
mittleres und
drei für ein niedriges Einkommen.</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Aufgrund der erfolgten
Beschlussfassung
ist nunmehr der Beschluss des Rates vom 25.02.2019 anzupassen.
Die seinerzeitige
Beschlussfassung erfolgte unter der Voraussetzung der
Umsetzung des
Konzeptes für Reihenhäuser entlang der Schweriner Straße sowie im
weiteren Verlauf
für Ein- und Zweifamilienhäuser.</p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
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