Betreff
Wohnbauflächenentwicklung im Bereich „Südlich der Schweriner Straße“
Verkauf eines städtischen Grundstücks
Vorlage
23/077/2022
Art
Beschlussvorlage

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00179387">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>„Der Beschluss des Rates vom

25.02.2019 wird wie folgt geändert:</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Die Stadt Vechta veräußert die

für die Umsetzung einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich südlich der

Schweriner Straße benötigte Teilfläche aus ihrem Grundstück, Flurstück 27/15,

Flur 8 der Gemarkung Vechta an den zukünftigen Eigentümer des Flurstücks 35/2.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Voraussetzung dafür ist der

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einer Kaufpreisdeckelung von max.

150 €/qm für die Reihenhäuser und das Ein-/Zweifamilienhaus. Für die

Mehrfamilienhäuser ist keine Deckelung zu vereinbaren.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Zukünftige öffentliche Flächen,

die für die Erschließung des Gebietes erforderlich sind und sich bereits jetzt

auf dem städtischen Grundstück befinden, sind mit einem Betrag von 35 €/qm zu

entschädigen. Alle sonstigen öffentlichen Flächen sind kostenlos an die Stadt

Vechta zu übertragen. Der Erwerber/Projektverantwortliche hat sämtliche Kosten

der Bauleitplanung, Erschließung etc. zu 100 % zu tragen.“</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00179386">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Rat der Stadt Vechta hat in

seiner Sitzung am 25.02.2019 (Beschlussvorlage 2019/0046) folgenden Beschluss

gefasst:</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>„Die Stadt

Vechta veräußert die für die Umsetzung einer Wohnbauflächenentwicklung im

Bereich „Südlich der Schweriner Straße“ benötigte Teilfläche aus ihrem

Grundstück, Flurstück 27/15, Flur 8 der Gemarkung Vechta, zum Kaufpreis 35,00

€/m² an den zukünftigen Eigentümer des Flurstücks 35/2.</p>

<p class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>Voraussetzung

dafür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einer Kaufpreisdeckelung

von max. 120,00 €/m² für die Grundstücke entlang der Schweriner Straße

(Reihenhäuser) sowie im weiteren Verlauf von max. 110,00 €/m² für die

vorgesehenen Ein- und Zweifamilienhäuser.</p>

<p class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='margin-left:35.4pt;text-align:justify'>Zukünftige

öffentliche Flächen, die für die Erschließung des Gebietes erforderlich sind

und sich bereits jetzt auf dem städtischen Grundstück befinden, sind mit einem

Betrag von 35,00 €/m² zu entschädigen. Alle sonstigen öffentlichen Flächen sind

kostenlos an die Stadt Vechta zu übertragen. Der Erwerber/Projektverantwortliche

hat sämtliche Kosten der Bauleitplanung, Erschließung etc. zu 100 % zu tragen.“</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Auf Antrag des Investors hat der

Rat in seiner Sitzung am 13.07.2020 den Absatz 2 der o. a. Beschlussfassung

dahingehend geändert, dass die Kaufpreisdeckelung auf max. 150,00 €/m² sowohl

für die Reihenhäuser als auch für die Ein- und Zweifamilienhäuser erhöht wurde.

Die Absätze 1 und 3 der ursprünglichen Beschlussfassung wurden nicht geändert. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Investor ist Ende letzten

Jahres nochmals an die Stadt Vechta herangetreten und hatte mitgeteilt, dass

aufgrund der derzeitigen Kostenentwicklung bzw. Kostensteigerung mit einem

gedeckelten Kaufpreis von 150,00 €/m² das Baugebiet nicht umsetzbar sei

(Beschlussvorlage 2021/0268). Neben der Möglichkeit einer Erhöhung der

Kaufpreisdeckelung wurde vom Investor auch die Möglichkeit angesprochen, im

Gebiet Mehrfamilienhäuser zu errichten, um die Kosten anders zu verteilen. Das

geänderte Konzept beinhaltet nun, dass anstatt auf der gesamten Fläche Ein- und

Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser entstehen, zukünftig im vorderen Bereich

fünf Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohnungen sowie lediglich noch sieben

Reihenhäuser sowie ein Einfamilienhaus geplant werden.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Rat hat mit Beschluss vom

11.10.2021 dem geänderten städtebaulichen Konzept zugestimmt. Die

Kaufpreisdeckelung von max. 150,00 €/m² für die Reihenhausgrundstücke sowie für

das Einfamilienhausgrundstück wurde beibehalten. Eine Kaufpreisdeckelung <span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>für den Verkauf der Mehrfamilienhäuser

bzw. einzelner Wohneinheiten ist nicht vorgesehen. </span>In den

Mehrfamilienhäusern sind lediglich 15 % der Wohnungen, d. h. fünf Wohnungen (30

Wohnungen x 15 %) für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, davon zwei für ein

mittleres und drei für ein niedriges Einkommen.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Aufgrund der erfolgten

Beschlussfassung ist nunmehr der Beschluss des Rates vom 25.02.2019 anzupassen.

Die seinerzeitige Beschlussfassung erfolgte unter der Voraussetzung der

Umsetzung des Konzeptes für Reihenhäuser entlang der Schweriner Straße sowie im

weiteren Verlauf für Ein- und Zweifamilienhäuser.</p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein