Antrag der Universität Vechta auf Gewährung einer Förderung
<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00180471">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><u><o:p><span
style='text-decoration:none'> </span></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Der
Ausschuss für Kultur- und
Erwachsenenbildung
schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung
vor:<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>„Die
Stadt Vechta gewährt der
Universität
Vechta unter dem Vorbehalt einer Co-Finanzierung in identischer
Höhe für das
Förderjahr Oktober 2022 bis September 2023 …<span
style='mso-spacerun:yes'>
</span>Stadt-Vechta-Stipendien in Höhe von je 150,00
€ im Monat, also
einen Gesamtbetrag von …. Euro. Entsprechende Haushaltsmittel
sind zur
Verfügung zu stellen. <o:p></o:p></span></p>
<p class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Stadt Vechta setzt voraus,
dass diese
Stipendien an Studierende mit den besten Noten vergeben werden und
dass diese
Studierenden BAföG-Empfänger
sind.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Universität wird
aufgefordert, der
Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Wohnorten,
Studiengängen und
besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten
innerhalb von 8
Wochen nach ihrer Vergabeentscheidung zu
übermitteln.“<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><u><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Alternativ<o:p></o:p></span></u></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>„Die
Stadt Vechta gewährt der
Universität
Vechta unter dem Vorbehalt einer Co-Finanzierung in identischer
Höhe für die
kommenden … Förderjahre, beginnend mit dem Förderjahr Oktober 2021
bis September
2022, jeweils …<span style='mso-spacerun:yes'>
</span>Stadt-Vechta-Stipendien
in Höhe von je 150,00 € im Monat, also einen
Gesamtbetrag von
…. Euro/Förderjahr. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur
Verfügung zu
stellen.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Stadt Vechta setzt voraus,
dass diese
Stipendien an Studierende mit den besten Noten vergeben werden und
dass diese
Studierenden BAföG-Empfänger
sind.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Universität wird
aufgefordert, der
Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Wohnorten,
Studiengängen und
besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten
innerhalb von 8
Wochen nach ihrer Vergabeentscheidung zu
übermitteln.“<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal><span style='mso-bidi-font-family:"Times New
Roman"'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00180470">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Mit
Schreiben vom 07.03.2022,
eingegangen am
10.03.2022, (s. Anlagen) bedankt sich die Präsidentin der
Universität
Vechta Prof.in Dr.in Verena Pietzner bei der Stadt Vechta für die
Gewährung von
fünf Deutschlandstipendien im Studienjahr 2021/22 und bittet darum,
im Zeitraum von
Oktober 2022 bis September 2023 erneut Förderer des
Deutschlandstipendiums
zu werden. <o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Präsidentin unterstreicht,
dass „die Stadt
Vechta für die Universität Vechta seit vielen Jahren ein
verlässlicher
Partner“ ist und dass sie „die positive Entwicklung der
Universität maßgeblich
mit beeinflusst hat“. Sie betont ferner, dass es ein
wichtiges Ziel
sei, die Universität deutlich zu profilieren und dass hierzu
u.a. auch der
direkte Kontakt zwischen Stiftern und durch das Deutschlandstipendium
Begünstigten
beitrage. Zu einer solchen Begegnung hatte Bürgermeister Kater die
aktuell
Geförderten am 1. Dezember 2021 im Rathaus der Stadt Vechta empfangen.
<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Durch
das Stipendium werden
begabte und
leistungsstarke Studierende einkommensunabhängig mit monatlich 300
€ gefördert. Die
Hälfte dieses Betrages stellt das BMBF zur Verfügung, die
andere Hälfte
soll von anderen Geldgebern bereitgestellt werden. Die Laufzeit
eines Stipendiums
beträgt 12 Monate.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Vergabe der Stipendien
erfolgt durch
eine an der Universität eingerichtete Kommission. Zu den
Vergabekriterien
zählen neben den Studienleistungen auch ein soziales und
ehrenamtliches
Engagement und etwaige besonders erschwerte Lebensumstände, z.B.
die Betreuung
eines pflegebedürftigen Familienangehörigen. Die Vergabe erfolgt
auf schriftlichen
Antrag von Studierenden. Der Antrag kann nur für eine
Förderung
innerhalb der Regelstudienzeit vergeben werden.
<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><o:p> </o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'>Die
Stadt Vechta hat in den
Jahren 2011 bis
2020 jeweils fünf Deutschlandstipendien zu Gesamtkosten von
9.000 €/ Jahr zur
Verfügung gestellt. Sie hatte die Vergabe daran gekoppelt,
dass die
Stipendien an Studierende mit den besten Noten gewährt werden und dass
diese
Studierenden BAföG-Empfänger sind. Die Universität war ferner
aufgefordert
worden, der Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Wohnorten,
Studiengängen und
besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten
innerhalb von 8
Wochen nach ihrer Vergabeentscheidung zu übermitteln. Diese
Liste darf aus
Gründen des Datenschutzes nicht ausgehändigt, kann aber in der
Sitzung zur
Durchsicht zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn die Universität
Antragsteller
ist, stellt das Stipendium keine Leistung für die Universität
dar, sondern
vielmehr eine direkte Förderung von Studierenden am Universitätsstandort
Vechta.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal
style='margin-left:.5pt;text-align:justify;text-indent:-.5pt'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri;color:black'><br>
Wie bei der
Beratung des entsprechenden Antrages in den Jahren 2019, 2020 und
2021 bereits
andiskutiert, besteht die Möglichkeit, eine Förderung auch für
einen
mehrjährigen Zeitraum zu beschließen und die Gültigkeit dieses
Beschlusses unter
den Vorbehalt zu stellen, dass sich für das
Deutschlandstipendium
im zugesagten Förderzeitraum keine wesentlichen
Änderungen
ergeben.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
Finanzielle Auswirkungen: X ja ☐ nein |
Haushaltsposition P1.251000.001 SK 431800 |
||
Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten) Je nach Beschluss; 1.800 € p.a. je Stipendium
|
Folgekosten Je nach Beschluss evtl. für Folgejahre
|
Finanzierung Haushalt 2022
|
Erfolgte Veranschlagung: X ja mit 9.000 € ☐ nein |