<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00181565">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Vechta
schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das
Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes mit den
entsprechenden
Anlagen sowie des geänderten Investitionsprogramms werden
beschlossen.“</p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
Sachverhalt:
Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen bzw. gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2022, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG haushaltsrechtlich beordnet werden sollen.
Durch die Änderungen/Ergänzungen erhöhen sich die Haushaltsmittel wie folgt:
|
die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf |
|
-EURO- |
-EURO- |
-EURO- |
-EURO- |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
||||
Ordentliche Erträge |
68.650.900 |
486.500 |
|
69.137.400 |
Ordentliche Aufwendungen |
71.860.900 |
860.000 |
|
72.720.900 |
Außerordentliche Erträge |
0 |
|
|
0 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0 |
|
|
0 |
Finanzhaushalt |
||||
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
64.387.500 |
486.500 |
|
64.874.000 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
61.852.300 |
860.000 |
|
62.712.300 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
12.842.000 |
1.139.000 |
|
13.981.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
27.744.900 |
3.440.600 |
|
31.185.500 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
5.089.300 |
2.675.100 |
|
7.764.400 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
610.000 |
- |
|
610.000 |
Nachrichtlich |
||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts |
82.318.800 |
4.300.600 |
|
86.619.400 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts |
90.207.200 |
4.300.600 |
|
94.507.800 |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sind anliegend beigefügt.
Durch die geänderten bzw. ergänzten Haushaltspositionen im 1. Nachtrag 2022 entsteht im Finanzhaushalt ein zusätzliches Finanzierungsdefizit in Höhe von 2.675.100 €. Für dieses Finanzierungsdefizit wurde im 1. Nachtrag 2022 eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 2.675.100 € veranschlagt, so dass sich die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 7.764.400 € erhöht.
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sowie für die Änderung des Investitionsprogrammes zuständig.
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<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>