Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
20/079/2022
Art
Beschlussvorlage

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00181565">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b style='mso-bidi-font-weight:normal'><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der Verwaltungsausschuss der

Stadt Vechta schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes mit den

entsprechenden Anlagen sowie des geänderten Investitionsprogramms werden

beschlossen.“</p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>

Sachverhalt:

Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen bzw. gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2022, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG haushaltsrechtlich beordnet werden sollen.

 

Durch die Änderungen/Ergänzungen erhöhen sich die Haushaltsmittel wie folgt:

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

 

-EURO-

-EURO-

-EURO-

-EURO-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

Ordentliche Erträge

68.650.900

486.500

 

69.137.400

Ordentliche Aufwendungen

71.860.900

860.000

 

72.720.900

Außerordentliche Erträge

0

 

 

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

 

 

0

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

64.387.500

486.500

 

64.874.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

61.852.300

860.000

 

62.712.300

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

12.842.000

1.139.000

 

13.981.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

27.744.900

3.440.600

 

31.185.500

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

5.089.300

2.675.100

 

7.764.400

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

610.000

-

 

610.000

Nachrichtlich

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

82.318.800

4.300.600

 

86.619.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

90.207.200

4.300.600

 

94.507.800

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sind anliegend beigefügt.

 

Durch die geänderten bzw. ergänzten Haushaltspositionen im 1. Nachtrag 2022 entsteht im Finanzhaushalt ein zusätzliches Finanzierungsdefizit in Höhe von 2.675.100 €. Für dieses Finanzierungsdefizit wurde im 1. Nachtrag 2022 eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 2.675.100 € veranschlagt, so dass sich die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 7.764.400 € erhöht.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sowie für die Änderung des Investitionsprogrammes zuständig.

 

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00181566">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>