<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00182489">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Der
Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem
Verwaltungsausschuss/ Rat folgende Beschlussfassung
vor:<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>„Zur
Erreichung der Klimaziele soll der
Anteil des
PV-Stroms, durch die Förderung von Kleinst-PV-Anlagen, erhöht
werden. Dazu wird
die vorgestellte Richtlinie zur Förderung von
„Kleinst-PV-Anlagen“
beschlossen. Die Haushaltsmittel sind wie aufgeführt
einzuplanen.“<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00182488">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'>1.
Ausgangslage<o:p></o:p></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mit
dem Schreiben vom 21.05.2022 beantragt
die CDU Fraktion
im Rat der Stadt Vechta, die Einrichtung von
Balkon-Solaranlagen
mit 25 % der Anschaffungskosten zu fördern. Hierfür sollen
zunächst jährlich
10.000,00 Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt
werden.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>In
seiner Sitzung vom 31.05.2022 hat der
Verwaltungsausschuss
über den Antrag beraten und beschlossen, dass der Antrag
in den Ausschuss
für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen
wird.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>2.
Technische
Anforderungen <o:p></o:p></span></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Zur
Vermeidung von Missverständnissen in
Folge der
zahlreichen Begrifflichkeiten und Termini (Balkon-Solaranlage,
Kleinst-PV-Anlage,
Balkon-Kraftwerk, Stecker-Solargerät, Mini-PV-Anlage, Plug
& Play -
Anlage, etc.) ist es zu Anfang notwendig, den Fördergegenstand zu
definieren und
dadurch gleichzeitig eine klare Abgrenzung zu konventionellen
Dachanlagen zu
schaffen. <o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Das
charakteristische Merkmal dieser
Anlagen ist, dass
der aus den PV-Modulen erzeugte Strom mithilfe eines
Wechselrichters
in „Haushaltsstrom" umgewandelt wird, der direkt in den in
der Wohnung
vorhandenen Stromkreis eingespeist wird. Im einfachsten Fall steckt
man dazu einen
Stecker in eine vorhandene Steckdose. Die Leistungsobergrenze
für eine solche
Anlage liegt bei 600 Watt Peak. Sollten die Module mehr Strom
erzeugen,
drosselt der Wechselrichter die Leistung auf 600 Watt.
<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;line-height:
115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Auch wenn Stecker-Solargeräte
für den
Eigenverbrauch gedacht sind und nicht für die Netzeinspeisung, kann
Strom ins Netz
fließen. Technisch ist das kein Problem, und es ist auch
erlaubt, wenn ein
Wechselrichter verwendet wird, welcher der Norm entspricht.
Durch das
Stecker-Solargerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler
mit mechanischen
Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärtslaufen, denn diese
Zähler sind nicht
mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Deshalb tauscht der
Netzbetreiber als
grundzuständiger Messstellenbetreiber in diesem Fall den
herkömmlichen
Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch
moderne
Messeinrichtung (mME) genannt wird. Die Kosten für den Austausch trägt
in der Regel der
Netzbetreiber. <o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>3.
Genehmigungen
</span></b><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'><o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Grundsätzlich
ist der Bau von
(Mini-)Photovoltaikanlagen
in und an Dächern, Balkonen und Außenwandflächen
genehmigungsfrei.
Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen
Vorschriften
selbst verantwortlich.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>PV-Anlagen
unter 800 Watt Peak sind dem
Netzbetreiber zu
melden.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mieter
sollten zusätzlich die
Einverständniserklärung
des Vermieters vorweisen. <o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>4.
Marktlage und
Auswirkungen <o:p></o:p></span></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Durch
die anhaltende Energiekrise hat sich
die Nachfrage
nach Kleinst-PV-Anlagen deutlich erhöht, was auch zu einer
deutlichen
Preissteigerung bei den Modulen und Wechselrichtern geführt hat. Im
Antrag der CDU
Fraktion wird einem durchschnittlichen Preis von 900,00 €
ausgegangen. Dies
spiegelt die aktuelle Marktlage nicht wider. Die Preise für
eine komplette
Anlage (Solarmodule mit ca. 760 Watt, Wechselrichter mit max.
600 Watt und
Montageset) sind aktuell höher anzusetzen und liegen zwischen
1.000,00 € und
1.500,00 €. Je nach zusätzlicher Ausstattung (bspw.
Smart-Home-Anbindung)
können die Anlagen auch teurer sein. Hier wäre denkbar,
eine
Förderhöchstgrenze anzusetzen. Eine Obergrenze von 500,00 € sollte hier
einen
ausreichenden Anreiz bieten.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>5.
Förderrichtlinie
und Zuständigkeiten <o:p></o:p></span></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Die
Bearbeitung und Prüfung der
Förderanträge
erfolgt über den Geschäftsbereich 60 in Person des
Klimaschutzmanagers.<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>6.
Einschätzung<o:p></o:p></span></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mini
PV-Anlagen sind ein günstiger
Einstieg in die
Erzeugung erneuerbarer Energien und amortisieren sich bereits
nach fünf bis
acht Jahren. Zugleich sind sie sehr leicht zu installieren und
somit sehr
anwenderfreundlich. Dies macht einen großen Teil der Attraktivität
dieser Anlagen
aus. <b
style='mso-bidi-font-weight:normal'><o:p></o:p></b></span></p>
<p class=MsoNormal
style='text-align:justify;line-height:115%'><span
style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Dies
ermöglicht es zusätzlich, dass auch
Mieter PV-Strom
erzeugen können. Denn Mini-PV-Anlagen sind portabel, das heißt,
bei einem Umzug
können diese einfach mitgenommen werden. Damit wird eine
Bevölkerungsgruppe
erschlossen, die vorher nicht direkt an erneuerbaren
Energien
partizipieren konnte. Dadurch ergibt sich das Potenzial einer Steigerung
des Anteils von
PV-Strom. Dies reduziert im Umkehrschluss den Ausstoß von
Treibhausgasen
und ist damit aktiver Klimaschutz.
<o:p></o:p></span></p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>