Betreff
Antrag der CDU Fraktion vom 21.05.2022 auf Förderung der Einrichtung von Balkon-Solaranlagen
Vorlage
60/160/2022
Art
Beschlussvorlage

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00182489">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Der Ausschuss für Umwelt, Planung und

Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/ Rat folgende Beschlussfassung vor:<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>„Zur Erreichung der Klimaziele soll der

Anteil des PV-Stroms, durch die Förderung von Kleinst-PV-Anlagen, erhöht

werden. Dazu wird die vorgestellte Richtlinie zur Förderung von

„Kleinst-PV-Anlagen“ beschlossen. Die Haushaltsmittel sind wie aufgeführt

einzuplanen.“<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>

<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00182488">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'>1. Ausgangslage<o:p></o:p></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mit dem Schreiben vom 21.05.2022 beantragt

die CDU Fraktion im Rat der Stadt Vechta, die Einrichtung von

Balkon-Solaranlagen mit 25 % der Anschaffungskosten zu fördern. Hierfür sollen

zunächst jährlich 10.000,00 Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt

werden.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>In seiner Sitzung vom 31.05.2022 hat der

Verwaltungsausschuss über den Antrag beraten und beschlossen, dass der Antrag

in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen wird.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>2.

Technische Anforderungen <o:p></o:p></span></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Zur Vermeidung von Missverständnissen in

Folge der zahlreichen Begrifflichkeiten und Termini (Balkon-Solaranlage,

Kleinst-PV-Anlage, Balkon-Kraftwerk, Stecker-Solargerät, Mini-PV-Anlage, Plug

&amp; Play - Anlage, etc.) ist es zu Anfang notwendig, den Fördergegenstand zu

definieren und dadurch gleichzeitig eine klare Abgrenzung zu konventionellen

Dachanlagen zu schaffen. <o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Das charakteristische Merkmal dieser

Anlagen ist, dass der aus den PV-Modulen erzeugte Strom mithilfe eines

Wechselrichters in „Haushaltsstrom&quot; umgewandelt wird, der direkt in den in

der Wohnung vorhandenen Stromkreis eingespeist wird. Im einfachsten Fall steckt

man dazu einen Stecker in eine vorhandene Steckdose. Die Leistungsobergrenze

für eine solche Anlage liegt bei 600 Watt Peak. Sollten die Module mehr Strom

erzeugen, drosselt der Wechselrichter die Leistung auf 600 Watt. <o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;line-height:

115%'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Auch wenn Stecker-Solargeräte

für den Eigenverbrauch gedacht sind und nicht für die Netzeinspeisung, kann

Strom ins Netz fließen. Technisch ist das kein Problem, und es ist auch

erlaubt, wenn ein Wechselrichter verwendet wird, welcher der Norm entspricht.

Durch das Stecker-Solargerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler

mit mechanischen Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärtslaufen, denn diese

Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Deshalb tauscht der

Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber in diesem Fall den

herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch

moderne Messeinrichtung (mME) genannt wird. Die Kosten für den Austausch trägt

in der Regel der Netzbetreiber. <o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>3.

Genehmigungen </span></b><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'><o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Grundsätzlich ist der Bau von

(Mini-)Photovoltaikanlagen in und an Dächern, Balkonen und Außenwandflächen

genehmigungsfrei. Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen

Vorschriften selbst verantwortlich.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>PV-Anlagen unter 800 Watt Peak sind dem

Netzbetreiber zu melden.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mieter sollten zusätzlich die

Einverständniserklärung des Vermieters vorweisen. <o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>4.

Marktlage und Auswirkungen <o:p></o:p></span></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Durch die anhaltende Energiekrise hat sich

die Nachfrage nach Kleinst-PV-Anlagen deutlich erhöht, was auch zu einer

deutlichen Preissteigerung bei den Modulen und Wechselrichtern geführt hat. Im

Antrag der CDU Fraktion wird einem durchschnittlichen Preis von 900,00 €

ausgegangen. Dies spiegelt die aktuelle Marktlage nicht wider. Die Preise für

eine komplette Anlage (Solarmodule mit ca. 760 Watt, Wechselrichter mit max.

600 Watt und Montageset) sind aktuell höher anzusetzen und liegen zwischen

1.000,00 € und 1.500,00 €. Je nach zusätzlicher Ausstattung (bspw.

Smart-Home-Anbindung) können die Anlagen auch teurer sein. Hier wäre denkbar,

eine Förderhöchstgrenze anzusetzen. Eine Obergrenze von 500,00 € sollte hier

einen ausreichenden Anreiz bieten.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>5.

Förderrichtlinie und Zuständigkeiten <o:p></o:p></span></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Die Bearbeitung und Prüfung der

Förderanträge erfolgt über den Geschäftsbereich 60 in Person des

Klimaschutzmanagers.<o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal style='margin-top:6.0pt;text-align:justify'><b

style='mso-bidi-font-weight:normal'><span style='mso-bidi-font-family:Calibri'>6.

Einschätzung<o:p></o:p></span></b></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Mini PV-Anlagen sind ein günstiger

Einstieg in die Erzeugung erneuerbarer Energien und amortisieren sich bereits

nach fünf bis acht Jahren. Zugleich sind sie sehr leicht zu installieren und

somit sehr anwenderfreundlich. Dies macht einen großen Teil der Attraktivität

dieser Anlagen aus. <b style='mso-bidi-font-weight:normal'><o:p></o:p></b></span></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><span

style='mso-bidi-font-family:Calibri'>Dies ermöglicht es zusätzlich, dass auch

Mieter PV-Strom erzeugen können. Denn Mini-PV-Anlagen sind portabel, das heißt,

bei einem Umzug können diese einfach mitgenommen werden. Damit wird eine

Bevölkerungsgruppe erschlossen, die vorher nicht direkt an erneuerbaren

Energien partizipieren konnte. Dadurch ergibt sich das Potenzial einer Steigerung

des Anteils von PV-Strom. Dies reduziert im Umkehrschluss den Ausstoß von

Treibhausgasen und ist damit aktiver Klimaschutz. <o:p></o:p></span></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

5.000,00 € im Jahr 2022

danach jährlich 10.000,00 €

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

HH ab 2022

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein